Aufregung um Wahlkreisneuzuschnitt fast beendet

Januar 2005

Aktueller Sachstand frisch aus der Fraktionssitzung der SPD-Bundestagsfraktion

„Am 21. Januar 2005 sollte eigentlich schon im Plenum des Deutschen Bundestages die endgültige Entscheidung fallen, dass der Wahlkreis 31 (Stade – Cuxhaven) unverändert erhalten bleibt.“ berichtet Margrit Wetzel, „Aufgrund zahlreicher CDU-Änderungsanträge und innerbayrischem Beratungsbedarf wird nun leider die endgültige Verabschiedung noch einmal um eine Woche verschoben. Die CDU hat zwar angekündigt, auch noch einen Änderungsantrag für Niedersachsen zu stellen, der die langfristige Sicherung unserer Wahlkreiszuschnitte in Frage stellen würde, aber der wird abgelehnt“ weiß Margrit Wetzel.

Frühzeitig hatte sie mit guten Argumenten und intensivem Einsatz vor Ort und in Berlin die Koalitionsfraktionen zu einer gründlichsten Prüfung der geplanten Neuzuschneidung der Wahlkreise bewegen können. „Weil die Niedersächsische CDU-Landesregierung bereits dem Vorschlag der Bundeswahlkreiskommission zugestimmt hatte und abgesehen von einigen betroffenen Bürgermeistern auch die CDU hier vor Ort erst zum Jagen getragen und überzeugt werden musste, war das nicht einfach“ erinnert sie an die lebhafte Diskussion, die sich fast über 2 Jahre hinzog. „Das Ergebnis soll uns jetzt langfristig den Zuschnitt des Wahlkreises an der Unterelbe sichern. Damit werden dann auch Grundsatzentscheidungen und Interpretationen des Bundeswahlgesetzes bekräftig“, verweist Wetzel auf die Begründung der vom Vorschlag der Wahlkreiskommission abweichenden Entscheidung des Deutschen Bundestags:
1. Die Umverteilung eines Wahlkreises im Bundesgebiet wird für verfassungsrechtlich notwendig gehalten.
2. Auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen zum Stichtag 31. Dezember 2003 muss Thüringen einen Wahlkreis an Bayern abgeben.
3. Der Verlust eines Wahlkreises für Schleswig-Holstein ist rechtlich nicht erforderlich, damit entfällt ein neuer möglicher Wahlkreis für Niedersachsen.

Die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Bundesländern muss deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen. Die Formulierung „so weit wie möglich“ lässt einen gewissen, eng begrenzten Spielraum bei der Frage der Neueinteilung zu. Sie wird auch zukünftig als „verstärktes Soll“ interpretiert und der Gesichtspunkt der Wahlkreiskontinuität als Ausdruck des Prinzips der demokratischen Repräsentation wurde in die Entscheidung mit einbezogen.

„Da Bayern einen stärkeren Bevölkerungszuwachs hat als Niedersachsen und auch Schleswig – Holstein aufgrund positiver Bevölkerungsentwicklung seinen Wahlkreis rechtlich behalten darf, ist der Kelch eines völlig unsinnigen, zerrissenen Rest-Wahlkreises an uns vorüber gegangen!“ freut sich Margrit Wetzel über diese Sicherheit auch über die 16. Legislaturperiode hinaus.

 

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