FORUM Agenda 2010

 
16.03.2005

Der Zwischenstand

 
100pixel.gif (55 Byte) Hintergrund: Zwei Jahre Agenda 2010

Wachstum und Beschäftigung fördern, die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest machen: Mit der Agenda 2010 haben wir ein umfangreiches Reformwerk auf den Weg gebracht. Die Regierungskoalition stellt sich damit den Herausforderungen der Globalisierung und des demographischen Wandels. In seiner Regierungserklärung am 14. März 2003 hat Bundeskanzler Gerhard Schröder die Zielsetzung des Agenda-Prozesses deutlich gemacht: „Entweder wir modernisieren, und zwar als soziale Marktwirtschaft, oder wir werden modernisiert, und zwar von den ungebremsten Kräften des Marktes, die das Soziale beiseite drängen würden.“ (BK Schröder, Regierungserklärung vom 14. März 2003)

Vieles haben wir in den vergangenen zwei Jahren vorangebracht, weitere Reformschritte werden folgen. Wir sind überzeugt, dass unser Kurs richtig ist. Das zeigt auch die Gesundheitsreform, die bereits Wirkung entfaltet: Die Kassen schreiben wieder schwarze Zahlen. Ohne unsere Reformen hätte es längst Leistungskürzungen und Beitragsanhebungen gegeben.

Auch auf anderen Feldern haben wir Mut bewiesen und entschlossen gehandelt. Wir haben große Anstrengungen unternommen und dabei den Menschen auch etwas zugemutet. Wir haben dies in dem Bewusstsein getan, dass alle Kräfte der Gesellschaft einen Beitrag zum Gelingen der notwendigen Reformen leisten müssen.

Vorziehen der Steuerreform

Im Rahmen der Agenda 2010 hat die Bundesregierung das Vorziehen der letzten Stufe unserer Steuerreform beschlossen. Damit wurden positive Impulse für den privaten Konsum gesetzt und die Innovationsbereitschaft der Wirtschaft gestärkt: Allein in 2004 haben wir Bürger und Wirtschaft damit um 9,1 Milliarden bzw. einschließlich der letzten Stufe um insgesamt 15 Milliarden Euro entlastet.

Subventionsabbau

Beim Subventionsabbau sind wir in den vergangenen Jahren ein gutes Stück vorangekommen. Der Abbau von Finanzhilfen und Steuervergünstigungen wird auch im Jahr 2005 konsequent fortgeführt durch lineare Subventionskürzungen nach dem Vorbild der Koch-Steinbrück-Initiative und durch den gezielten Abbau einzelner Fördermaßnahmen. Die erzielten Einsparungen auf der Ausgabenseite können sich sehen lassen. Die Finanzhilfen des Bundes sinken im Jahr 2005 auf etwa 6 Mrd. Euro und werden damit gegenüber 1998 nahezu halbiert. Bis 2008 ist ein weiterer Abbau der Finanzhilfen auf 5,4 Mrd. Euro vorgesehen. Der dickste Brocken beim Subventionsabbau ist der Rückgang bei der Förderung der Steinkohle. Weiterer Handlungsbedarf besteht bei den Steuervergünstigungen. So haben wir ein Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage eingebracht, das vom Bundesrat blockiert wird. Aus unserer Sicht ist eine Fortführung auch wegen erheblicher Mitnahmeeffekte nicht mehr gerechtfertigt. Das Geld ist in der Bildung besser aufgehoben.

Gemeindefinanzreform

Durch die Reform der Gewerbesteuer haben wir die Finanzsituation der Städte und Gemeinden verbessert und die Einnahmen auf eine stabile Basis gestellt.

Die von Bundestag und Bundesrat am 19. Dezember 2003 beschlossene Gemeindefinanzreform hat den Kommunen im Jahr 2004 zusätzliche Einnahmen von 2,5 Milliarden Euro gebracht. In den Folgejahren ist mit Entlastungen in Höhe von 3 Milliarden Euro zu rechnen. Die Gewerbesteuerumlage wurde zu Gunsten der Länder und Gemeinden verschoben und die Gewerbesteuer bleibt erhalten.

Durch die neue Mindestgewinnbesteuerung und die Regelung der Gesellschafterfremdfinanzierung wurde die Bemessungsgrundlage im Gewerbesteuerrecht erweitert. Die Übertragung der Regeln zur Mindestgewinnbesteuerung und zur Gesellschafterfremdfinanzierung in die Gewerbesteuer sorgen dafür, dass auch in Zukunft die Großunternehmen wieder mehr zur Finanzierung kommunaler Aufgaben beitragen. Insgesamt sind dadurch den Kommunen 2004 Mehreinnahmen von 250 Millionen Euro erwachsen. In diesem und in den Folgejahren werden es über 500 Millionen Euro sein.

Reform des Handwerksrecht

Zum 1. Januar 2004 haben wird das Handwerksrecht kräftig entschlackt. Der Berufszugang wurde deutlich erleichtert, es gibt mehr Gewerbefreiheit und mehr Wettbewerb in einem bisher eng regulierten Markt. Existenzgründungen und Betriebsübergaben sind nun unbürokratischer und schneller möglich. Mit der kleinen Novelle der Handwerksordnung kann darüber hinaus ein Markt für einfache handwerkliche Leistungen entstehen, die bislang häufig durch Schwarzarbeit erbracht wurden. Die Zahl der Handwerksbetriebe in Deutschland ist im vergangenen Jahr um 4,8 % gestiegen. Ein erfreuliches Ergebnis. Nicht zuletzt nutzt die Handwerksreform den Kunden, die jetzt mit einem breiteren Angebot an handwerklichen Leistungen zu bezahlbaren Preisen rechnen können.

Reform Kündigungsschutz

Mit der Reform des Kündigungsschutzes, die im Januar 2004 in Kraft getreten ist, haben wir das Arbeitsrecht beschäftigungsfördernder erneuert. Dabei wurden die Interessen der Unternehmen nach größerer Flexibilität, die sozialen Schutzbedürfnisse der Arbeitnehmer und die Interessen der Arbeitssuchenden berücksichtigt. Der  Schwellenwert für den Kündigungsschutz bei Kleinbetrieben wurde flexibilisiert, die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen rechtssicherer gestaltet. Existenzgründer können seitdem Arbeitnehmer für vier Jahre ohne Sachgrund befristet einstellen, neugegründete Unternehmen bei Auftragsspitzen zusätzliche Arbeitnehmer beschäftigen. Die Möglichkeit, Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr ohne zeitliche Begrenzung in sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen zu beschäftigen, beseitigt nicht den Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer, sondern soll dieser von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Gruppe Brücken zur Rückkehr in eine unbefristete Beschäftigung bauen.

Verkürzung Bezugsdauer Arbeitslosengeld

Wir haben den Trend zur Frühverrentung gestoppt. Um weitere Anreize zur Arbeitsaufnahme zu schaffen und die Lohnnebenkosten im Griff zu halten, wurde die Anspruchsdauer auf das Arbeitslosengeld grundsätzlich auf zwölf Monate beschränkt, bei über 55-Jährigen auf achtzehn Monate.

Aktivieren statt alimentieren – die Hartz-Gesetze

Mit den Hartz-Gesetzen haben wir Bewegung in den Arbeitsmarkt gebracht. Zu dem umfangreichen Reformpaket gehören neuartige Instrumente wie Ich-AGs, MiniJobs, Personal-Service-Agenturen, die bessere Vermittlung in JobCentern, Förderprogramme, mehr Anreize Arbeitslose einzustellen, Leistungen aus einer Hand und die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.

Arbeitsvermittlung und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden effizienter und effektiver ausgestaltet: Durch strukturelle Veränderungen in Organisation und Steuerung wird die Bundesagentur für Arbeit zum ersten Dienstleister am Arbeitsmarkt. Die Vereinfachung des Leistungsrechts beseitigt unnötige Bürokratie und erleichtert die Anwendung wichtiger arbeitsmarktpolitischer Instrumente.

Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einem einheitlichen System zusammengeführt. Ehemalige Arbeitslosenhilfeempfänger und ehemalige erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger werden gleichermaßen von der verbesserten Arbeitsmarktpolitik in den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen profitieren.

Bekämpfung der Schwarzarbeit

Mit dem seit August 2004 geltenden Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wurden die einst getrennten Schwarzarbeitsermittler vom Zoll und von der Bundesagentur für Arbeit unter der Obhut eines neuen Ressorts „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) beim Zoll zusammengeführt und auf 7.000 Mitarbeiter aufgestockt.

Erste Erfolge zeigen sich bereits: Im Vergleich zum Jahr 2003 ist das Volumen der Schattenwirtschaft um 3,8 % von 370 auf 356 Milliarden Euro gesunken. Damit ist die Schattenwirtschaft in Deutschland erstmals seit 1975 zurückgegangen. Für 2005 prognostizieren die Institute einen Rückgang um weitere 10 Milliarden Euro auf 346 Milliarden Euro.

Ausbildungspakt

Seit 2001 klafften Angebot und Nachfrage auf dem Lehrstellenmarkt immer weiter auseinander. Der im Jahr 2004 geschlossene, auf 3 Jahre angelegte „Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland“ soll diesen Trend wieder umkehren. Kernstück des Pakts zwischen Regierung und Wirtschaft ist die Verpflichtung, allen ausbildungswilligen und – fähigen jungen Menschen in Deutschland ein Ausbildungsangebot zu machen, wobei das duale Ausbildungssystem Vorrang genießt.

Erstmals seit 1999 wurden 2004 wieder mehr Ausbildungsverträge abgeschlossen als im Vorjahr. Bis Ende September 2004 wurden 573.000 Plätze besetzt, gegenüber 2003 war dies ein Zuwachs von 15.300 (2,8 %). Bei den betrieblichen Ausbildungsplätzen war eine Zunahme um 22.500 (4,5 %) zu verzeichnen. 

Die Wirtschaft hatte sich verpflichtet, jährlich 30.000 neue Ausbildungsplätze zu schaffen. In 2004 hat sie insgesamt 59.500 neue Ausbildungsplätze gewonnen, davon 20.750 im Handwerk und 38.800 im Bereich der Industrie- und Handelskammern.

Ganztagsschulen (Umsetzung)

Wir fördern Ganztagesschulen. Mit unserem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ unterstützen wir die Länder mit vier Milliarden Euro. Mehr als 3.000 Schulen in ganz Deutschland wurden dadurch bereits gefördert. Mit einem flächendeckenden Ausbau des Angebots an Ganztagesschulen verbessern wir die Qualität des Unterrichts und die Förderung unserer Kinder. Die Bedeutung des Programms ist groß: Verschiedene Studien haben Qualitätsmängel des deutschen Schulsystems aufgedeckt und die Notwendigkeit zusätzlicher Förderungen gezeigt. Zudem ist ein verlässliches Betreuungsangebot auch über das normale Unterrichtsende hinaus wichtig, um Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Wir verbinden Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder.

Tagesbetreuungsausbaugesetz

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz schaffen wir mehr und bessere Betreuung für Kinder unter drei Jahren. Bis zum Jahr 2010 sollen 230.000 neue Plätze geschaffen werden. Wir bieten den unter Dreijährigen Betreuung, Bildung und Erziehung, denn neben dem Ausbau des bedarfsgerechten Angebots steht die hohe Qualität in der Betreuung. Der qualitative und quantitative Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren ist ein zentrales Element unserer Familienpolitik. Mit unserem Gesetz nehmen wir die Wahlfreiheit der Familien ernst. Wir stärken die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir nehmen die Wünsche von jungen Menschen ernst, die erwerbstätig sein und Kinder haben wollen.

Rente

Die gesetzliche Alterssicherung bleibt die tragende Säule der Altersversorgung für alle. Die Reformmaßnahmen der Agenda 2010 haben dafür gesorgt, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung auch 2005 stabil bei 19,5 %  gehalten werden kann.

Mit der 2001 beschlossenen Riesterrente haben wir eine weitere Säule für deine solide Altersversorgung errichtet.

Das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz wirkt zugleich als Steuersenkungsprogramm für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, denn Rentenbeitäge werden ab 2005 schrittweise bis 2040 steuerfrei gestellt. Im Gegenzug fallen künftig Steuern bei den Rentenauszahlungen an - die "nachgelagerte Rentenbesteuerung".

Wichtigste Regelung der Rentenreform 2004 ist das Rentennachhaltigkeitsgesetz. Es regelt ab 2005 die jährliche Rentenanpassung neu. Kernstück ist der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor, der Verschiebungen im Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern berücksichtigt. Weniger Beitragszahler führen zu gedämpften Rentenerhöhungen, mehr Beitragszahler zu höheren Rentenanpassungen. Zugleich wird durch die so genannte "Niveausicherungsklausel" verhindert, dass das durchschnittliche Niveau der Renten im Verhältnis zu den Einkommen der Erwerbstätigen unter eine bestimmte Grenze fällt.

Gesundheit

Das "Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" ist zum 1. Januar 2004 mit dem Ziel in Kraft getreten, das hohe Niveau der Gesundheitsversorgung in Deutschland zu erhalten und die finanzielle Lage der Krankenkassen zu stabilisieren. Die Zwischenbilanz zeigt, dass die Reform wirkt. Im Jahr 2004 hat die Gesetzliche Krankenversicherung einen Überschuss von vier Milliarden Euro erwirtschaftet. Mit dem Überschuss können Schulden abgebaut und Beitragssätze gesenkt werden. Seit Jahresbeginn 2005 profitieren bereits 31,5 Millionen Versicherte von Beitragssenkungen. Ohne die Gesundheitsreform läge der durchschnittliche Beitragssatz bei rund 15 %. Auch die Strukturreformen beginnen zu greifen. Zwischen den Krankenkassen entfaltet sich zum Nutzen der Versicherten mehr Wettbewerb. Bonusprogramme, hausarztzentrierte Programme und Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen sind erfolgreich angelaufen.

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