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War in den letzten 50 Jahren der Wehrdienst oder ersatzweise der
Zivildienst ein feststehender Bestandteil der Biografie nahezu
jeden jungen Mannes, so nimmt mit der Neuausrichtung unserer Armee
die Einberufungsquote immer deutlicher ab. „Ungleich
behandelt“ fühlte sich einer der Betroffenen und
beschritt den Rechtsweg: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
in Leipzig hat die Verfassungsmäßigkeit der
Einberufungskriterien bestätigt. Das Stichwort
„Wehrgerechtigkeit“ hat in der Argumentation der
Wehrpflichtgegner an Schlagkraft verloren. Das heißt aber
nicht, dass der Diskussionsbedarf an dem „Ob“ und
„Wie“ der Wehrpflicht damit verschwunden sei. Dass die
Frage der Wehrpflicht vor allem eine politische ist, ist einer der
Kernsätze des Urteils von Leipzig. Wir nehmen diese Frage, die
nicht nur zukünftige Soldaten, sondern die Gesellschaft als
Ganzes betrifft, auf und möchten sie mit interessierten
Bürgerinnen und Bürgern diskutieren.
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