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Alt 02.08.2006, 16:52
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Der Einsatz im Kongo, im Rahmen wie er bis jetzt vorgesehen ist, macht schon Sinn, auch wenn durch daran Beteiligte und Aussenstehende immer wieder Ausrüstungs-und Ausbildungsmängel moniert werden. Lernphasen brauchen eben Zeit. Einen Aspekt in Zusammenhang mit den Auslandseinsätzen der Bundeswehr habe ich aber in den vorherigen Beiträgen vermisst. Ich bin aktiver Soldat und möchte diesen Aspekt mit einbringen. Das Einsatzversorgungsgesetz. Durch das Einsatzversorgungsgesetz sind die seit Ende 2002 eingesetzten Soldaten, "die zu Schaden gekommen sind", recht gut abgesichert. Zum Glück nicht so viele wie bei anderen Nationen in anderen Einsatzgebieten. Durch das Getue um die laufenden und anstehenden Einsätze ist aber wohl in Vergessenheit geraten, auf welcher Grundlage dieses Gesetz entstanden ist. Ich kann mich aber noch erinnern welche Fälle im Endeffekt die Grundlage für die Gestzesänderung waren, weil sie reichlich diskutiert worden sind. Richtig begonnen hat es mit KVM "99". Im Rahmen eines Einsatzes zu Flüchtlingshilfe in Albanien stürzt ein Transportpanzer von einer Brücke. 1 Soldat kommt zu Tode, die Witwe klagt auf Entschädigung und verliert, weil der Unfall hätte auch in D passieren können. Nach dem Einmarsch in den Kosovo ein schwerverletzter Soldat, weil ein Bauer eine Clusterbombe (Blindgänger unserer Verbündeten) unsachgemäß gehandhabt hat. Folge:-Streitereien mit der zuständigen WBV um angeblich zuviel gezahlten Ausgleich für WDB (ca. 13000,-DM). Und dann war dort noch der Soldat, der im Rahmen der Kameradenhlfe ein Bein im Minenfeld verlor und dessen Entlassung beabsichtigt war. Zum Glück hat er ordentlich auf die Pauke gehauen und hatte wohl Erfolg. Dazu kommen sicher noch mehr Fälle (auch Verkehrsunfälle) die nicht so bekannt gemacht worden sind. Diese 3 Fälle sind für mich ein Beispiel dafür, wie sich unsere Politiker, egal wann und durch wen gewählt, aus der Verantwortung für die durch die Einsätze vor Dez. 2002 verletzten oder zu Tode gekommenen Soldaten drücken wollen, denn diese Kameraden und die Hinterbliebenen fallen unter die sogenannte ALTFALL-Regelung, obwohl auch diese Einsätze durch die Politiker legalisiert wurden. Das hat z.B. zur Folge, das ein Soldat, der vor Dez. 2002 verletzt wurde einen WDB-Grad von 80% haben muß, um in den Genuss der Einmalzahlung von 76700,-Euro bei Dienstzeitende zu kommen ( neues Gesetz"nur" 50% und 80000,-Euro). Woher rührt der krasse Unterschied von 30%? Wieso nur rückwirkend bis zum bedauerlichen Absturz eines Hubschraubers, der auch in D hätte abstürzen können??? Dazu kommen noch kleinere Probleme wie z.B. Dienstreisen und Fahrten im Rahmen der Freien Heilfürsorge (hier: Gem.FürsorgeerlassBmVg bei 80% WDB öffentliche Verkehrsmittel bei Dienstreisen nicht zumutbar aber im Rahmen der freien Heilfürsorge doch) und die üblichen Probleme mit Versorgungsamt etc. Wie schon gesagt Lernphase.
Danke im Namen der Betroffenen