
Der Einsatz im Kongo, im Rahmen wie er
bis jetzt vorgesehen ist, macht schon Sinn, auch wenn durch daran
Beteiligte und Aussenstehende immer wieder Ausrüstungs-und
Ausbildungsmängel moniert werden. Lernphasen brauchen eben
Zeit. Einen Aspekt in Zusammenhang mit den Auslandseinsätzen
der Bundeswehr habe ich aber in den vorherigen Beiträgen
vermisst. Ich bin aktiver Soldat und möchte diesen Aspekt mit
einbringen. Das Einsatzversorgungsgesetz. Durch das
Einsatzversorgungsgesetz sind die seit Ende 2002 eingesetzten
Soldaten, "die zu Schaden gekommen sind", recht gut abgesichert.
Zum Glück nicht so viele wie bei anderen Nationen in anderen
Einsatzgebieten. Durch das Getue um die laufenden und anstehenden
Einsätze ist aber wohl in Vergessenheit geraten, auf welcher
Grundlage dieses Gesetz entstanden ist. Ich kann mich aber noch
erinnern welche Fälle im Endeffekt die Grundlage für die
Gestzesänderung waren, weil sie reichlich diskutiert worden
sind. Richtig begonnen hat es mit KVM "99". Im Rahmen eines
Einsatzes zu Flüchtlingshilfe in Albanien stürzt ein
Transportpanzer von einer Brücke. 1 Soldat kommt zu Tode, die
Witwe klagt auf Entschädigung und verliert, weil der Unfall
hätte auch in D passieren können. Nach dem Einmarsch in
den Kosovo ein schwerverletzter Soldat, weil ein Bauer eine
Clusterbombe (Blindgänger unserer Verbündeten)
unsachgemäß gehandhabt hat. Folge:-Streitereien mit der
zuständigen WBV um angeblich zuviel gezahlten Ausgleich
für WDB (ca. 13000,-DM). Und dann war dort noch der Soldat,
der im Rahmen der Kameradenhlfe ein Bein im Minenfeld verlor und
dessen Entlassung beabsichtigt war. Zum Glück hat er
ordentlich auf die Pauke gehauen und hatte wohl Erfolg. Dazu kommen
sicher noch mehr Fälle (auch Verkehrsunfälle) die nicht
so bekannt gemacht worden sind. Diese 3 Fälle sind für
mich ein Beispiel dafür, wie sich unsere Politiker, egal wann
und durch wen gewählt, aus der Verantwortung für die
durch die Einsätze vor Dez. 2002 verletzten oder zu Tode
gekommenen Soldaten drücken wollen, denn diese Kameraden und
die Hinterbliebenen fallen unter die sogenannte ALTFALL-Regelung,
obwohl auch diese Einsätze durch die Politiker legalisiert
wurden. Das hat z.B. zur Folge, das ein Soldat, der vor Dez. 2002
verletzt wurde einen WDB-Grad von 80% haben muß, um in den
Genuss der Einmalzahlung von 76700,-Euro bei Dienstzeitende zu
kommen ( neues Gesetz"nur" 50% und 80000,-Euro). Woher rührt
der krasse Unterschied von 30%? Wieso nur rückwirkend bis zum
bedauerlichen Absturz eines Hubschraubers, der auch in D hätte
abstürzen können??? Dazu kommen noch kleinere Probleme
wie z.B. Dienstreisen und Fahrten im Rahmen der Freien
Heilfürsorge (hier: Gem.FürsorgeerlassBmVg bei 80% WDB
öffentliche Verkehrsmittel bei Dienstreisen nicht zumutbar
aber im Rahmen der freien Heilfürsorge doch) und die
üblichen Probleme mit Versorgungsamt etc. Wie schon gesagt
Lernphase.
Danke im Namen der Betroffenen
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