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Alt 18.12.2006, 11:49
Gast
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Standard Auslandseinsatz und Disziplinarverfahren

Völlig unangemessen ist die Behandlung deutscher Soldaten im Auslandseinsatz durch die Wehrdisziplinaranwaltschaft:

Wegen Verstosses gegen die Wahrehitspflicht im Zusammenhang mit einer Auslandsreisekostenabrechnung wird gegen Soldaten ermittelt und Klage erhoben (Schaden für den Staat: rund 30 Euro). Der Soldat und Zeugen befinden sich im Auslandseinsatz im Kosovo. Die Wehrstaatsanwaltschaft lässt den Soldaten und die Zeugen einfliegen, zur Aufrechterhaltung des trechnischen Betriebes wird zum Ersatz aus Süddeutschland Soldaten in den Kosovo geflogen. Geschätzte Kosten: ca 10.000 Euro. Sollte der Soldat verurteilt werden, hat er diese Kosten - neben den Folgen der Verurteilung - selbst zu tragen.

Nicht auszumalen, wie hoch die Kosten für das Einfliegen von Soldaten und Zeugen aus Ruanda wären..Die müssten wahrscheinlich mit einer Liniemaschine kommen.

So macht man Menschen fertig. Aus Staatsbürgern in Uniform werden Opfer, die man in die Insolvenz treibt.

Bei der Truppendienstverwaltung und bei den Wehrdisziplinaranwaltschaften scheinen auch nur sehr verbesserungswürdige Kenntnisse über das Auslandsreisekostenrecht vorzuliegen. Statt seiner Fürsorgepflicht dem Soldaten gegenüber nachzukommen, indem man den Soldaten ausführlich bei der Antragstelltung berät (Fachkunde vorausgesetzt), wird jede Unsicherheit zulasten des Soldaten ausgelegt.

Fazit: Wer als Soldat an Auslandseinsätzen teilnimmt, steht mit einem Bein vor dem Truppendienstgericht und vor dem bürgerlichen "Aus" in Form von Schulden.

Grüße