Auslandseinsatz und Disziplinarverfahren
Völlig unangemessen ist die
Behandlung deutscher Soldaten im Auslandseinsatz durch die
Wehrdisziplinaranwaltschaft:
Wegen Verstosses gegen die Wahrehitspflicht im Zusammenhang mit
einer Auslandsreisekostenabrechnung wird gegen Soldaten ermittelt
und Klage erhoben (Schaden für den Staat: rund 30 Euro). Der
Soldat und Zeugen befinden sich im Auslandseinsatz im Kosovo. Die
Wehrstaatsanwaltschaft lässt den Soldaten und die Zeugen
einfliegen, zur Aufrechterhaltung des trechnischen Betriebes wird
zum Ersatz aus Süddeutschland Soldaten in den Kosovo geflogen.
Geschätzte Kosten: ca 10.000 Euro. Sollte der Soldat
verurteilt werden, hat er diese Kosten - neben den Folgen der
Verurteilung - selbst zu tragen.
Nicht auszumalen, wie hoch die Kosten für das Einfliegen von
Soldaten und Zeugen aus Ruanda wären..Die müssten
wahrscheinlich mit einer Liniemaschine kommen.
So macht man Menschen fertig. Aus Staatsbürgern in Uniform
werden Opfer, die man in die Insolvenz treibt.
Bei der Truppendienstverwaltung und bei den
Wehrdisziplinaranwaltschaften scheinen auch nur sehr
verbesserungswürdige Kenntnisse über das
Auslandsreisekostenrecht vorzuliegen. Statt seiner
Fürsorgepflicht dem Soldaten gegenüber nachzukommen,
indem man den Soldaten ausführlich bei der Antragstelltung
berät (Fachkunde vorausgesetzt), wird jede Unsicherheit
zulasten des Soldaten ausgelegt.
Fazit: Wer als Soldat an Auslandseinsätzen teilnimmt, steht
mit einem Bein vor dem Truppendienstgericht und vor dem
bürgerlichen "Aus" in Form von Schulden.
Grüße
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