Thema
:
Auslandseinsätze der Bundeswehr
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12.06.2007, 17:08
Administrator
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an Basti (Soldat)
Artikel 24 Absatz 2
des Grundgesetzes ist die verfassungsrechtliche Grundlage für Auslandseinsätze
Weiteres regelt das so genannte
Parlamentsbeteiligungsgesetz
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