Rede im
Deutschen Bundestag am 1. März 2007
Aktuelle
Stunde
auf Verlangen
der CDU/CSU und SPD„Den positiven Beitrag des Tourismus zum
Wirtschaftswachstum festigen“
Frau
Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren,
das Jahr 2006
war ein herausragendes Jahr für den Tourismus in Deutschland.
Hierzu einige Zahlen: Im Beherbergungsgewerbe wurden mehr als 351
Millionen Übernachtungen gezählt, eine ein Plus von zwei
Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der
Gästeübernachtungen stieg damit zum dritten Mal in Folge.
Die Übernachtungen der inländischen Gäste haben
gegenüber 2005 um 2,5 Millionen zugenommen und die der
ausländischen Gäste sogar um 4,7 Millionen. Dies ist ein
Zuwachs um zehn Prozent. Besonders erfreulich ist, dass auch das
Hotel- und Gaststättengewerbe wieder Umsatz- und
Beschäftigungszuwächse verbuchen kann.
Weltweit gilt
der Tourismus als Leitökonomie der Zukunft. Kaum eine andere
Branche ist auf so enge und vielfältige Art und Weise mit
gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen
Zusammenhängen verknüpft wie die Tourismusbranche. Durch
die fortlaufende Veränderung der Rahmenbedingungen ist sie von
einer umfassenden Dynamik geprägt.
Die
Leistungserbringer im Tourismus müssen sich rechtzeitig auf
Veränderungen einstellen. Nur so wird man sich gegenüber
der internationalen Konkurrenz behaupten können. Die
Zukunftsfähigkeit der Tourismusbranche hängt entscheidend
davon ab, bedeutsame Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen. Zu den
Zukunftstrends, die sich im Tourismus abzeichnen, zählt der
demographische Wandel.
Angesichts der
älter werdenden Gesellschaft wird barrierefreies Reisen noch
mehr in den Vordergrund rücken. Aber auch immer mehr Menschen
mit Behinderungen wollen reisen. Die Barrierefreiheit muss zum
Komfortmerkmal werden. Eine barrierefreie Umgebung kommt uns allen
zugute: Müttern mit Kinderwagen, Reisenden mit Gepäck
oder älteren Menschen, die nicht gut sehen oder hören
können. Es erscheint mir daher angemessen den Begriff
barrierefreies Reisen durch den Begriff Komfortreisen zu
ersetzen..
Wir
Tourismuspolitikerinnen und -politiker haben uns diesem Thema auch
anlässlich des Europäischen Jahres der Menschen mit
Behinderungen im Jahr 2003 angenommen. Mit Hilfe der in Auftrag
gegebenen Studie „Ökonomische Impulse eines
barrierefreien Tourismus für alle“ wurden erstmals
verlässliche Daten erhoben.
So konnte
aufgezeigt werden, dass hier erhebliche Potentiale für die
Reisenden und auch für die Tourismuswirtschaft liegen.
Komfortreisen sind mit einem jährlichen Nettoumsatz in
Höhe von ca. 2,5 Milliarden Euro am Volkseinkommen beteiligt.
Dies entspricht mindestens 65.000 Vollarbeitszeitplätzen. Wenn
es gelingt, mehr Akzeptanz und bessere Voraussetzungen für die
Bedürfnisse der Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen zu schaffen, könnten sich
weitere volkswirtschaftliche Impulse von bis zu 5 Milliarden Euro
bei 90.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen ergeben, so ein
Fazit der Studie.
Hier ist auch
und unser Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hilfreich, denn es ist
gelungen auch das Merkmal der Behinderung mit in das Zivilrecht zu
übernehmen. Investitionen in den barrierefreien Tourismus
lohnen sich. Dies kann anlässlich des „Europäischen
Jahres der Chancengleichheit für alle“ gar nicht genug
betont werden.
Lassen Sie
mich zum Abschluss zu einem Thema kommen, das mir sehr am Herzen
liegt: der Jugendarbeitsschutz.
Das
Ausbildungsplatzangebot im Hotel- und Gaststättengewerbe ist
in den letzten Jahren deutlich vergrößert worden. In den
letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Ausbildungsplätze
sogar verdoppelt. Und dies obwohl die Beschäftigtenzahlen
deutlich zurückgegangen sind. Weniger beeindruckend ist die
Übernahme von Auszubildenden. Die Quote ist in keiner Branche
geringer. Warum also, Herr Hinsken, sollte das
Jugendarbeitsschutzgesetz ein Ausbildungsplatzhindernis sein
soll?
Wir halten am
Jugendarbeitsschutz fest und bekräftigen dies auch gerne alle
zwei Jahre im Parlament. Mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz sollen
vor allem junge, noch in der Entwicklung stehende Menschen bei der
Arbeit besonders geschützt werden, damit ihre Gesundheit nicht
gefährdet wird und ihre Entwicklung ungestört verlaufen
kann. Eine ausreichende Nachtruhe ist für Jugendliche von
hoher Bedeutung. Jugendliche dürfen deshalb grundsätzlich
in der Zeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr nicht beschäftigt
werden. Von diesem Grundsatz wurde für Jugendliche im Hotel-
und Gaststättengewerbe bereits abgewichen. Sie dürfen bis
22.00 Uhr arbeiten. Ausnahmen bis 23:00 Uhr sind bereits
möglich, wenn der Ausbildungsbetrieb im Schichtbetrieb
organisiert ist.
Es muss vor
allem berücksichtigt werden, dass Jugendliche
regelmäßig nach Beendigung des Arbeitstages um 23.00 Uhr
im Normalfall den Nachhauseweg antreten und im ländlichen
Bereich öffentliche Verkehrsmittel vielfach nicht zur
Verfügung stehen. Auch wenn sich das Ausgehverhalten
Jugendlicher heute geändert hat, hat es keinen Einfluss auf
die besondere Schutzbedürftigkeit Jugendlicher im
Erwerbsleben.
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