Grüne fordern Bundesgesetz zum Schutz des Weltkulturerbes
Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung soll ein Gesetz zur Umsetzung des Unesco-Welterbeübereinkommens vorlegen. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/13176). Insbesondere sollten rechtliche Verpflichtungen im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, im Baugesetzbuch, im Bundesfernstraßengesetz und fünf weiteren Bundesgesetzen umgesetzt werden. Die Regierung solle ebenfalls darauf hinwirken, dass das Natur- und Kulturerbe der Welt auch bei der europäischen Rechtsetzung berücksichtigt wird.
Zur Begründung heißt es, 33 deutsche Natur- und Kulturdenkmäler seien auf der Welterbeliste der Unesco verzeichnet. Der Status des Weltkulturerbes verpflichte den Träger zum Schutz der Denkmäler. In Deutschland gebe es kein Bundesgesetz für den Denkmalschutz sowie keine konkreten landesgesetzlichen Regelungen zum Schutz des Welterbes. Deswegen könne die Unesco-Konvention in rechtlichen Konfliktfällen keine unmittelbare Wirkung entfalten.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sebastian Hille, Sandra Ketterer, Michael Klein,
Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Annette Sach, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.