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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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Leserbrief zum Leserbrief „Bedingungen sind bereits erfüllt“ von Christian Gaiser Schwarzwälder Bote, Donnerstag, 03.02.2005

Es stärkt die Menschenwürde!

Ihre CDU muss sich entscheiden, Herr Gaiser: Sie als Vorsitzender der Jungen Union im Kreis Freudenstadt behaupten, in Deutschland seien die von der EU geforderten Bedingungen bereits erfüllt. Herr Röttgen, Ihr rechtspolitischer Sprecher im Bundestag hat uns vorgeworfen, wir hätten die fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinien versäumt. Wer hat denn nun Recht?

Mit dem Antidiskriminierungsgesetz setzen wir vier EU-Richtlinien in deutsches Recht um. Beim Arbeitsrecht erfolgt die Umsetzung 1:1. Beim Zivilrecht und bei der geforderten Antidiskriminierungsstelle beschränkt sich die EU bislang auf den Schutz der Merkmale ethnische Herkunft und Geschlecht.

Eine Erweiterung auf die Benachteiligungsmerkmale Alter, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, und sexuelle Identität ist sinnvoll, denn: Wie erklären Sie jemandem, dass im gleichen Fall wegen des Alters oder der Behinderung diskriminiert werden darf, aber nicht wegen der ethnischen Herkunft? Wie wollen Sie es rechtfertigen, dass sich nicht auch ältere, behinderte oder homosexuelle Menschen an diese Stelle wenden können?

Sie warnen vor einer Einschränkung der Vertragsfreiheit. Die Vertragsfreiheit muss auch für Benachteiligte gelten. Das ist nicht neu: In unserem Grundgesetz gibt es bereits jetzt keine uneingeschränkte Privatautonomie. Auch Verbraucherschutzgesetze, Allgemeine Geschäftsbedingungen und der Kündigungsschutz schränken die Vertragsfreiheit ein. Aber: Selbstverständlich entscheidet auch künftig der Vermieter mit wem er in seinem Haus wohnen will. Die Privatsphäre wird ausdrücklich nicht vom Regelungsbereich des Gesetzes erfasst.

Die von Ihnen angeführte Beweislastumkehr gibt es nicht. Auch künftig genügt die bloße Behauptung, diskriminiert zu werden, nicht. Die Beweislasterleichterung wird von den EU-Richtlinien vorgeschrieben. Im deutschen Recht existiert eine solche Regelung bereits bei der Geschlechterdiskriminierung im Arbeitsleben (§ 611 a BGB). Betroffene können sich künftig leichter gegen Benachteiligung wehren, so zum Beispiel die Gruppe Behinderter, die von einem Hamburger Wirt freundlich gebeten wurde, bitte nicht mehr zu kommen.

Haben Sie den Gesetzesentwurf überhaupt gelesen, Herr Gaiser? Ihre CDU sollte endlich aufhören die Menschen irrezuführen. Ich freue mich, dass sich die EU nicht nur als Wirtschafts- und Währungsunion versteht, sie ist auch eine Werteunion. Unser Antidiskriminierungsgesetz schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Es stärkt die Menschenwürde.

Renate Gradistanac

SPD-Bundestagsabgeordnete, Wildberg