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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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5. September 2007

Geld aus Berlin für neue Kita-Plätze

Gradistanac: Ab 2008 überweist der Bund 296 Mio. Euro an das Land

296 Millionen Euro für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen überweist der Bund dem Land Baden-Württemberg bis 2013. Familienpolitikerin Renate Gradistanac (SPD) lobt den Bundesfinanzminister: „Steinbrück drückt aufs Tempo - 2008 kann es bei uns im Schwarzwald mit dem Ausbau losgehen.“

Die Betreuung von Unterdreijährigen ist in ländlichen Gebieten deutlich unterdurchschnittlich: Laut der jährlichen vom Deutschen Jugendinstitut und der Universität Dortmund erhobenen Analyse liegt die Versorgungsquote im Kreis Freudenstadt derzeit bei vier Prozent, im Kreis Calw bei 5,6. Zum Vergleich: Der Schnitt im Regierungsbezirk Karlsruhe beträgt 9,9 Prozent, in Baden-Württemberg 8,8 und in den West-Bundesländern 9,6 Prozent.

Bis 2013 will die Bundesregierung die Zahl der Betreuungsplätze bundesweit verdreifachen (auf 750.000), eine Betreuungsquote von 35 Prozent erreichen und damit etwa ein Drittel der Unterdreijährigen versorgen, 30 Prozent davon in der Tagespflege. Von 2008 bis 2013 stellt der Bund dafür vier Milliarden Euro zur Verfügung. Gut die Hälfte des Betrags können als Baukosten investiert werden. Die Kommunen sollen neue Kindertagesstätten bauen, Kindergärten renovieren und bestehende Einrichtungen nach Bedarf umbauen.

Darüber hinaus beteiligt sich der Bund auch an den Betriebskosten von Kitas. Rund 1,85 Milliarden Euro fließen aus dem Bundeshaushalt bis 2013 in die Kassen der Länder, danach jährlich 770 Millionen Euro. Renate Gradistanac: „Für diese deutliche Unterstützung der Kommunen hat sich die SPD eingesetzt. Bessere Betreuungsangebote bedeuten höhere Bildungschancen für unsere Kinder. Gerade im ländlichen Raum brauchen wir eine funktionierende Infrastruktur, damit Eltern Familie und Beruf vereinbaren können.“

Damit Eltern die Sicherheit haben, einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu bekommen, haben Bund und Länder sich auf Druck der SPD auch auf die Einführung eines Rechtsanspruchs verständigt. Vom Kindergartenjahr 2013/14 an hat jedes Kind ab vollendetem erstem Lebensjahr das Recht auf eine Betreuung in einer Kita oder bei Tageseltern. „Erst ein Rechtsanspruch gibt den Eltern die Garantie, dass das Betreuungsangebot konsequent ausgebaut wird“, sagt Gradistanac.