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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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6. Mai 2009

Schon der Versuch ist strafbar

Renate Gradistanac sprach im Bundestag über das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie

Renate Gradistanac hat in einer Bundestagsrede über das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie Konsequenz gefordert: Im Internet müssten auch pornographische Seiten mit jugendlichen Darstellern zwischen 14 und 18 Jahren gesperrt werden.

Renate Gradistanac, stellvertretende familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, würdigte den vorliegenden Gesetzentwurf als Signal zur Ächtung von Kinderpornographie. Das Gesetz verpflichtet alle großen Internet-Zugangsvermittler, einschlägige Seiten im Netz zu sperren.

Werden entsprechende Seiten aufgerufen, erscheint eine Stopp-Meldung. Die dabei gespeicherten Daten werden für die Strafverfolgung genutzt. Die Zugangsvermittler sind aufgefordert, einmal wöchentlich dem Bundeskriminalamt eine anonymisierte Aufstellung über die Zugriffsversuche zu übermitteln.

Ein Gesetz allein genüge freilich nicht, sagt Gradistanac. „Um effektiv gegen Produzenten und Nutzer von Kinder- und Jugendpornographie vorzugehen, brauchen wir besser ausgestattete Ermittlungsbehörden.“

Die SPD-Fraktion, so die Abgeordnete, habe einen Zehn-Punkte-Plan zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung beschlossen. Renate Gradistanac fordert Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen auf, zügig den entsprechenden Aktionsplan II zum Thema vorzulegen. Gradistanac: „Die Messlatte ist hoch. Ein Gesamtkonzept mit lediglich prüfendem und empfehlendem Charakter in den maßgeblichen Punkten wird die SPD nicht akzeptieren.“