18. Juni
2009
Löschen vor Sperren - Kinderpornographie muss aus dem
Internet verschwinden
Frau
Präsidentin,
meine sehr
verehrten Damen und Herren,
heute betreten
wir Neuland. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit ihrer
Forderung nach einem Spezialgesetz durchgesetzt. In meiner letzten
Rede habe ich gefordert, dass wir nicht einfach nur das
Telemedienrecht ergänzen. Damit zeigen wir, dass wir eben
keine Ausweitung auf weitere Inhalte wollen.
Meine Damen
und Herren, wir haben die Ergebnisse der beiden Anhörungen
sorgfältig ausgewertet und die Anregungen und Forderungen der
durchaus kritischen Expertinnen und Experten weitgehend
aufgenommen. Unter anderem
- Löschen
vor Sperren. Schließlich sollte es uns in erster Linie darum
gehen, kinderpornografische Seiten aus dem Internet zu entfernen
und nicht nur den Zugang dazu zu erschweren.
- Keine
Weitergabe von Daten durch die Internetwirtschaft.
- Wichtig ist
mir auch die Kontrolle der BKA-Liste.
- Da es sich
hier um einen sensiblen Bereich handelt, haben wir das Gesetz
bewusst befristet. Nach zwei Jahren erwarte ich eine
sorgfältige Evaluation.
Erinnern will
ich daran, dass wir damit die Verträge der Zugangsanbieter mit
dem BKA, die auf vertraglicher Grundlage in die Grundrechte ihrer
Kunden eingreifen, auf eine rechtsstaatliche Grundlage stellen.
Dies halte ich schon allein aus verfassungsrechtlicher Sicht
für absolut geboten.
Als Kinder-
und Jugendpolitikerin habe ich an den beiden Weltkongressen gegen
die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern teilgenommen. Der
Schutz der Kinder umfasst Menschen bis zum Alter von 18 Jahren. In
Yokohama haben wir im Jahr 2001 die Bedeutung der Verbreitung von
Kinderpornografie durch das Internet erstmals thematisiert. In der
Globalen Verpflichtung von Yokohama hat die damalige rot-grüne
Bundesregierung zugesagt, geeignete Maßnahmen zur
Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet zu treffen.
Unter Rot-Grün wurde der erste Nationale Aktionsplan zum
Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und Ausbeutung aufgelegt.
Angesichts der noch bestehenden Handlungsdefizite
berücksichtigte der Aktionsplan insbesondere auch die
Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet als
Handlungsfeld. Vor diesem Hintergrund sind nicht zuletzt auch die
Verschärfungen im Strafrecht erfolgt. Beim 3. Weltkongress in
Rio im November 2008 haben wir bewusst einen Schwerpunkt auf die
neuen Medien und das Internet gesetzt. Dies spiegelt sich auch
wider im Pakt von Rio und dessen Abschlussdokument.
Meine Damen
und Herren, das heutige Gesetz verstehe ich als ein
Präventionsgesetz, das auf den Zugang zu Kinderpornografie
beschränkt ist. Zugangserschwerungen zu Kinderpornografie im
Internet, Frau Ministerin, sind nur im Rahmen eines umfassenden
Gesamtkonzepts gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern
zielführend. Wir brauchen ein konsequentes Vorgehen und keine
einmaligen Signale oder symbolischen
Schnellschüsse.
Wir von der
SPD-Fraktion haben einen umfassenden 10-Punkte-Plan zum besseren
Schutz von Kindern beschlossen. Wir fordern einen zweiten
Aktionsplan, der Prävention und Opferschutz stärkt. Einen
Aktionsplan, der die Maßnahmen gegen Kinderhandel,
Kinderprostitution und Sextourismus mit Kindesmissbrauch
intensiviert. Wir benötigen einen Aktionsplan, der die
Medienkompetenz von Kindern und Eltern verbessert. Wir fordern
einen Aktionsplan, der verbindliche Zielvorgaben für die
Tourismuswirtschaft setzt. Einen Aktionsplan, der die technische
und personelle Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden und
Gerichte deutlich verbessert. Wir wollen einen Aktionsplan mit
einer stärkeren internationalen Zusammenarbeit und Vernetzung.
Wir fordern einen Aktionsplan, der die Kinderrechte stärkt.
Daher setzen wir uns für die Aufnahme von Kinderrechten in
unser Grundgesetz ein, um die Rechte der Kinder in der Verfassung
klarzustellen.
Nachdem Sie
die Verträge mit der Internetwirtschaft abgeschlossen haben
und wir heute in 2. und 3. Lesung das Spezialgesetz
beschließen, erwarte ich von Ihnen, Frau Ministerin, dass Sie
in der nächsten und damit letzten Sitzungswoche den
Aktionsplan II vorlegen, der ausreichend finanziell ausgestattet
ist. Erst dann, Frau Ministerin, haben wir wirklich etwas zum
Schutz der Kinder getan.
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