Gemeinsame Politik für Menschenrechte
Bundestag und Europarat wollen sich gemeinsam für die Stärkung und Durchsetzung der Menschenrechte einsetzen. Die Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Herta Däubler-Gmelin, versicherte dem Menschenrechtsbeauftragten des Europarates, Thomas Hammarberg, bei einem Gespräch am Freitag, dem 20. Oktober 2006, der Europarat und seine Institutionen hätten die volle Unterstützung des Bundestages.
Garantie der Europäische Menschenrechtskonvention
Die Unterstützung gelte für die Durchsetzung der Menschenrechte, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention für die über 850 Millionen Menschen im Europa der 46 Mitgliedsstaaten garantiert seien. Der Menschenrechtsbeauftragte Hammarberg müsse dies gerade auch gegenüber dem gegenwärtigen Vorsitzland des Europarates Russland und den Beobachterstaaten USA und Israel immer wieder ins Bewusstsein rücken.
Europäischer Menschenrechtsgerichtshof
Die Sicherung des europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg war ein weiteres Gesprächsthema. "Dieses Gericht ist für Tausende Bürgerinnen und Bürger gerade der Staaten aus den östlichen und südöstlichen Mitgliedsstaaten des Europarates, einschließlich Russlands und der Türkei, buchstäblich die letzte Instanz, um ihre Rechte auf Meinungs- und Pressefreiheit, aber auch auf ein faires Gerichtsverfahren, auf Achtung ihrer Familie und Menschenwürde einzuklagen" so Frau Däubler- Gmelin. "Deshalb braucht es auch von Deutschland die nötige Unterstützung, organisatorisch und finanziell. Diese Unterstützung stellen wir bereit - zumal das wirksamer und auch billiger ist, als im Bereich der Europäischen Union Parallelinstitutionen aufzubauen".
Kein Zugang zu grundlegenden Menschenrechten
Deutschland hat ein ausgebautes Schutzsystem für Grund- und Menschenrechte, das, wie die Menschenrechtsberichte der Bundesregierung zeigten, auch funktionieren. "Dennoch haben wir keinen Grund, in Menschenrechtsfragen nachlässig zu werden", so Frau Däubler- Gmelin. "Wir dürfen nicht länger die Augen davor verschließen, dass Hunderttausende in unserem Land, die ohne gültige Aufenthaltspapiere in Deutschland leben, keinen Zugang zu Gesundheitsversorgung, Rechtsschutz und Bildung und damit zu grundlegenden Menschenrechten haben. Hier muss Abhilfe her - das darf unsere staatliche Gemeinschaft nicht länger auf Kirchen und Wohlfahrtsverbände abschieben".
Bestrafung schwerster Menschheitsverbrechen
Die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses hat dem Menschenrechtsbeauftragten Hammarberg zwei Bitten mitgegeben:
- Auch die letzten noch zögerlichen Mitgliedsstaaten des Europarates sollten von der Notwendigkeit überzeugt werden, endlich Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofes zu werden. "Dieses globale Gericht nimmt eine unverzichtbare Rolle bei der Bestrafung schwerster Menschheitsverbrechen ein und stärkt damit den globalen Menschenrechtsschutz", so Frau Däubler- Gmelin.
- Nicht nur im Bereich der Europäischen Union, sondern auch im größeren Bereich des Europarates müsste eine gemeinsame Strategie gefunden werden, um den neuen Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zum Erfolg werden zu lassen. Der Rat habe im Juni seine Arbeit aufgenommen. "Die Stimme der Europäer für die Menschenrechte ist wichtig. Deshalb muss sie auch in diesem neuen Gremium sehr viel deutlicher und wirksamer zur Geltung kommen", so die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses.
Menschenrechte nicht nur in Schönwetterzeiten
Frau Däubler- Gmelin betonte: "Bundestag und Europarat verfolgen die gleichen Ziele: Die Menschenrechte nicht nur in Schönwetterzeiten und - regionen zu stärken. Dazu können wir noch mehr an Kooperation und gemeinsamen Instrumenten finden".