Parlamentarier befragen Bundesregierung
In einer Aktuellen Stunde befasst sich der Bundestag in seiner Plenarsitzung am Mittwoch, dem 9.Mai 2007, mit der "Verwendung der voraussichtlichen Steuermehreinnahmen durch die Bundesregierung". Die Aktuelle Stunde wurde aus der Fragestunde heraus von der Fraktion DIE LINKE. beantragt und auf die Tagesordnung gesetzt.
Zu Beginn der Plenarsitzung am Mittwoch befragten Abgeordnete die Bundesregierung. Thema der Regierungsbefragung in dieser Woche war der Gesetzentwurf zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes, auf den sich das Bundeskabinett verständigt hat. In einer Befragung der Bundesregierung können sich die Parlamentarier über die Vorhaben der Bundesregierung informieren, die zuvor in der Kabinettssitzung besprochen wurden. Dafür stehen dem Plenum 35 Minuten zur Verfügung.
In der Fragestunde stellen Abgeordnete vor dem Plenum Fragen außerhalb von politischen Debatten. Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde einer Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Meist antworten die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, bisweilen aber auch die Minister selbst. Berührt eine Frage die aktuelle Tagesordnung der Sitzungswoche, antwortet die Regierung schriftlich.
Der Fragenkatalog ( 16/5213) für die Fragestunde in dieser Woche beinhaltet 29 Fragen. Diese werden hauptsächlich von Abgeordneten der Oppositionsfraktionen zu diversen Geschäftsbereichen, wie der Bundesministerien für Bildung und Forschung, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sowie für Arbeit und Soziales. Die Fragen behandeln unter anderem die Themen Studienkredite, die Rücktrittsforderungen an den Weltbankpräsidenten Paul Wolfowitz und Mindestlöhne.
Ablauf der Aktuellen Stunde
In einer Aktuellen Stunde werden derzeit in der Öffentlichkeit diskutierte Themen aufgegriffen. Die Redezeit der Abgeordneten darf nicht länger als fünf Minuten betragen und theoretisch insgesamt 60 Minuten nicht überschreiten. Die Redezeit von Mitgliedern der Bundesregierung oder des Bundesrates wird hier nicht mit eingerechnet, so dass Aktuelle Stunden tatsächlich regelmäßig länger als eine Stunde dauern.
Falls ein Mitglied der Bundesregierung, des Bundesrates oder ein Beauftragter zum Ende der Aktuellen Stunde das Wort ergreift, so dass eine fünfminütige Erwiderung nicht mehr möglich wäre, dann können fünf Prozent der Mitglieder oder eine Fraktion verlangen, dass zusätzlich noch je ein Sprecher jeder Fraktion das Wort erhält.