Kinderpornografie im Internet sperren
Unter Sachverständigen besteht Einigkeit darüber, dass die Sperrung von Kinderpornografieseiten im Internet nur eine flankierende Maßnahme sein kann. Das wurde in einem öffentlichen Expertengespräch im Unterausschuss Neue Medien über die rechtlichen und technischen Möglichkeiten und Grenzen von Sperrungsverfügungen für derartige Seiten am 12. Februar 2009 deutlich.
Oliver Süme vom eco-Verband der deutschen
Internetwirtschaft sagte, es gehe bei der Diskussion lediglich um
eine Zugangserschwerung, im Grunde sei jede Sperre umgehbar. Er
machte weiter deutlich, die in seinem Verband vertretenen Provider
seien davon überzeugt, dass es einer neuen gesetzlichen
Grundlage, eines „Spezialgesetzes“ bedürfe, um
diesen Eingriff in das Internet zu ermöglichen.
Präventive Schritte einleiten
„Niemand gibt sich der Illusion hin, dass durch die Sperrung oder die Erschwerung das Problem in Gänze gelöst werden kann“, sagte Jürgen Maurer, Direktor des Bundeskriminalamtes. Dennoch sei es wichtig, diese Schritte als präventive Schritte einzuleiten. „Es geht nicht bloß um Bilder, es geht um den Missbrauch von Kindern, der dahinter steckt“, so Maurer.
Dem stimmte der Rechtsanwalt Dr. Dieter Frey zu:
„Der Schritt der Sperrung ist wichtig wegen des
Opferschutzes.“ Auch er forderte, eine „saubere
gesetzliche Grundlage“ für die Sperrung zu schaffen. Die
Täter, also diejenigen, die Kinderpornografie besitzen,
verbreiten oder konsumieren, müssten strafrechtlich verfolgt
werden.
Über die beste Methode uneinig
Über die beste Methode zur Zugangserschwerung waren sich die Sachverständigen nicht einig. Prof. Dr.-Ing. Hannes Federrath, Professor für Management der Informationssicherheit an der Universität Regensburg, sprach sich für die so genannte Hashwert-Methode aus, die zielgerichtet sei und durch die nicht zufällig gleichzeitig legale Seiten gesperrt werden.
Dagegen plädierte Jürgen Maurer für die DNS-Sperre,
die Federrath zuvor als am wenigsten wirksam bezeichnet hatte.
Friedemann Schindler von Jugendschutz.net
kritisierte die Diskussion um die größere Wirksamkeit.
„Warum wird nicht einfach schon mal das getan, was
möglich ist“, so Schindler. 80 Prozent der Nutzer seien
durchschnittliche Nutzer, die sich durch eine Zugangserschwerung
vielleicht davon abhalten lassen würden, sich den Zugang
anderweitig zu verschaffen.
Ministerium will Zugriff verhindern
Hintergrund der Anhörung ist der Plan des Bundesfamilienministeriums, den Zugriff auf Kinderpornografieseiten im Internet künftig zu verhindern oder zu erschweren. Dazu sollen bis Ende Februar verbindliche Vereinbarungen mit den Ministerien für Inneres und Wirtschaft und den sieben größten Internetprovidern in Deutschland getroffen werden.
Die Provider sollen die technische Umsetzung leisten. Das
Bundeskriminalamt soll eine Liste mit denjenigen Seiten
führen, die geblockt werden sollen.
Liste der geladenen Sachverständigen
- Dr. Guido Brinkel, Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM)
- Prof. Dr.-Ing. Hannes Federrath, Lehrstuhl Management der Informationssicherheit, Universität Regensburg
- Dr. Dieter Frey, Frey Rechtsanwälte, Köln
- Jürgen Maurer, Direktor beim Bundeskriminalamt, Wiesbaden
- Elke Monssen-Engberding, Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), Bonn
- Friedemann Schindler, Leiter Jugendschutz.net, Mainz
- Oliver J. Süme, Rechtsanwalt und stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., Köln/Hamburg