Angenommen und abgelehnt (13. und 14. Mai)
Der Bundestag hat in seinen Sitzungen am 13. und 14. Mai 2009 eine Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, eine Änderung des Conterganstiftungsgesetzes sowie Änderungen im Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrecht beschlossen. Außerdem wurde über eine Vielzahl weiterer Gesetzentwürfe und Anträge abgestimmt.
Beschlüsse am Mittwoch, dem 13. Mai 2009
Schwangerschaftskonfliktgesetz wird reformiert: Auf Antrag der Gruppen um die Abgeordneten Johannes Singhammer (CSU), Kerstin Griese (SPD) und Ina Lenke (FDP) wurden ihre jeweiligen Gesetzentwürfe zu einem zusammengefasst ( 16/11106, 16/11347, 16/1130). Dieser Gesetzentwurf wurde in namentlicher Abstimmung mit 326 Ja-Stimmen bei 234 Nein-Stimmen angenommen. Damit entfiel die Abstimmung um einen konkurrierenden Gesetzentwurf ( 16/12664) der Gruppe um die Abgeordnete Christel Humme (SPD).
Das beschlossene Gesetz sieht im Falle einer möglichen
Behinderung eines ungeborenen Kindes unter anderem eine
Beratungspflicht für den behandelnden Arzt vor. Zwischen der
Diagnose und der schriftlichen Feststellung, dass die
Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch gegeben
sind, haben mindestens drei Tage zu liegen. Über den Teil des
Gesetzentwurfes, der die Modalitäten der statistischen
Erhebung von Spätabtreibungen regelt, wurde nach der
Beschlussempfehlung des Familienausschusses (
16/12970) gesondert abgestimmt. Er wurde mit
302 Neinstimmen bei 256 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen
abgelehnt.
Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag einer Gruppe um die
Abgeordnete Kirsten Tackmann (Die Linke), mit dem das
Selbstbestimmungsrecht von Frauen im Falle eines
Schwangerschaftskonfliktes gestärkt werden sollte (
16/11377). 47 Abgeordnete stimmten für den
Antrag, 501 dagegen, elf enthielten sich. Hingegen wurde ein
fraktionsübergreifender Antrag der Gruppe um die Abgeordnete
Christel Humme (SPD) mit 463 Ja-Stimmen bei 62 Nein-Stimmen und 33
Enthaltungen angenommen, der eine Überarbeitung der
Mutterschaftsrichtlinien und des Mutterpasses und eine verbesserte
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vorsieht (
16/11342).
Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2007 entlastet:
Mit denStimmen von SPD, CDU/CSU und FDP wurde der Bundesregierung
für das Haushaltsjahr 2007 Entlastung erteilt. Dagegen
stimmten die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die
Linke (
16/8834,
16/11000).
Bundesregierung soll Berichtspflichten fristgerecht
erfüllen: Mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen
wurde eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses, in der die
Bundesregierung aufgefordert wird, bei der Aufstellung und
Ausführung der Bundeshaushaltspläne die Feststellungen
des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen des
Bundesrechnungshofes zu befolgen. Außerdem soll die
Bundesregierung unter Berücksichtigung der Entscheidungen des
Ausschusses Maßnahmen einleiten oder fortführen, die die
Wirtschaftlichkeit steigern, und ihre Berichtspflichten
fristgerecht erfüllen (
16/8834,
16/11000,
16/12907).
Bundesrechnungshof für das Haushaltsjahr 2008
entlastet: Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde dem
Bundesrechnungshof für das Haushaltsjahr 2008 Entlastung
erteilt (
16/12906,
16/12091).
Kein Stopp für den Anbau von gentechnisch verändertem
Mais: Die Grünen-Fraktion hatte ihren Antrag, den
Anbau der gentechnisch veränderten Maissorte MON810 zu
verbieten, unter anderem damit begründet, dass die
Auswirkungen der Pflanzen auf Bodenorganismen bislang nicht
untersucht worden seien (
16/12841,
16/11919). Der Antrag wurde in namentlicher
Abstimmung mit 78 Ja-Stimmen bei 391 Nein-Stimmen und 33
Enthaltungen abgelehnt.
Keine Verschärfung des Genehmigungsrechts für neue
Kohlekraftwerke: Auch der Antrag der Grünen-Fraktion,
den Neubau von Kohlekraftwerken durch die Festlegung des so
genannten elektrischen Mindestwirkungsgrads auf 58 Prozent zu
verhindern, fand im Bundestag keine Mehrheit (16/10617/
16/12916). Er wurde mit den Stimmen von SPD,
CDU/CSU und FDP bei Gegenstimmen von der Grünen-Fraktion und
Enthaltung der Linksfraktion abgelehnt.
Beschlüsse am Donnerstag, dem 14. Mai 2009
Keine Änderung der Strafprozessordnung: Der Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion zur Änderung einer Bestimmung der Strafprozessordnung wurde abgelehnt ( 16/7134, 16/12534). Er sah vor, das Absehen von einer Verfolgung oder die Entscheidung über die Einstellung eines Verfahrens der Bundesanwaltschaft künftig von der Zustimmung des Gerichts abhängig zu machen, das für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständig ist. Die Fraktion hatte damit auf die Kritik von Menschenrechtlern und Sachverständigen an der Einstellungspraxis der Generalbundesanwaltschaft reagiert.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Mexiko wird aktualisiert:
Verabschiedet wurde der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung zum
Abkommen vom 9. Juli 2008 zwischen Deutschland und Mexiko zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung und Steuerverkürzung
vorgelegt hat (
16/12589,
16/12908). Darin werden unter anderem die
Senkung von Quellensteuern und die Besteuerung von
Sozialversicherungsrenten aktualisiert.
Deutsch-polnische Grenzkommission wird eingesetzt:
Ebenfalls eine Mehrheit im Bundestag fand das von der
Bundesregierung vorgelegte Ratifizierungsgesetz zum Vertrag mit
Polen vom September 2004, in dem die „Vermarktung und
Instandhaltung der gemeinsamen Grenze“ und die Einsetzung
einer deutsch-polnischen Grenzkommission vereinbart wurde (
16/12590,
16/12913). Darin verweist die Bundesregierung
darauf, dass es „notwendig und zweckmäßig“
sei, „die bestehende Markierung des Grenzverlaufs in einem
ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und die damit
zusammenhängenden Fragen zu regeln“.
Änderung des Bundeszentralregisters: Wer beruflich
oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen zu tun hat oder zu
tun haben wird, ist künftig verpflichtet, dem Arbeitgeber ein
erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Aus diesem Grund wird
das Bundeszentralregister geändert. Ein entsprechender
Gesetzentwurf der Bundesregierung (
16/12427,
16/13028) wurde im Bundestag verabschiedet. Das
Bundeszentralregister müsse in die Lage versetzt werden, bei
bestimmten Taten, insbesondere bei Sexualdelikten, Auskunft zu
erteilen, so die Bundesregierung.
Bessere Zusammenarbeit mit Bulgarien beim Kampf gegen
Schwarzarbeit: Auch ein mit Bulgarien geschlossenes
Abkommen, das die Bundesregierung dem Bundestag als Gesetzentwurf
vorgelegt hat, wurde von diesem verabschiedet (
16/12588,
16/13017). Es soll zu einer besseren
Zusammenarbeit mit Bulgarien beim Kampf gegen die Schwarzarbeit
beitragen und dem grenzüberschreitenden Missbrauch bei
Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit
entgegenwirken.
Besserer Schutz vor staatlicher Verfolgung: Ebenfalls
angenommen wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem
erzwungenes „Verschwinden“ von Menschen durch einen
Staat besser als bisher bekämpft werden soll (
16/12592,
16/13029). Grundlage des Entwurfs ist ein
Abkommen der Vereinten Nationen vom Dezember 2006, das eine
staatenübergreifende Verfolgung der Täter erleichtern
soll.
Emissionshandel mit Treibhausgasen wird ab 2013
ausgeweitet: Einem entsprechenden Gesetzentwurf der von
CDU/CSU und SPD hat der Bundestag zugestimmt (
16/12853,
16/13022). Er sieht vor, dass bereits ab 2010
notwendige Daten gesammelt werden können, damit bestimmte
Emittenten von Kohlendioxid, die bislang noch nicht am
Emissionshandel teilgenommen haben – wie beispielsweise
Fluggesellschaften – in die Berechnungen einbezogen werden
können.
Kein Forschungsprogramm zum schnellen Aufbau von
Bioraffinerien: Ein Antrag der Grünen-Fraktion, in
dem diese die intensive Erforschung der Nutzung von Biomasse in
Bioraffinerien fordert, wurde vom Bundestag abgelehnt (
16/5529,
16/11220). Die Fraktion hatte ihren Antrag mit
der Notwendigkeit begründet, nachwachsende Rohstoffe wie
Biomasse effizient zu nutzen.
Antrag der Grünen zum „land grabbing“
abgelehnt: Die Grünen-Fraktion hatte in ihrem Antrag
gefordert, „land grabbing“ auf die internationale
Agenda zu setzen und eine hochrangige Konferenz auszurichten, um
mögliche Potenziale, Gefahren und Auswirkungen des Themas zu
diskutieren (
16/12735). Er wurde mehrheitlich abgelehnt (
16/13023). Als „land grabbing“
bezeichnen Kritiker die weltweite Tendenz von Regierungen und
Unternehmen reicher Länder, riesige Flächen fruchtbaren
Landes in Entwicklungsländern zu kaufen oder zu pachten, um
dort Nahrungsmittel für den eigenen Binnenmarkt zu
produzieren.
Elektromobilität soll weiter gefördert werden:
Der Bundestag hat einen Antrag der Koalitionsfraktionen angenommen,
in dem diese die Bundesregierung auffordern, den Nationalen
Entwicklungsplan Elektromobilität zügig fertigzustellen (
16/12693,
16/12977). Abgelehnt wurden hingegen zwei
weitergehende Anträge der FDP-Fraktion, nach denen die
Entwicklung von Elektro-Fahrzeugen umfassend gefördert werden
(16/10877) und ihre Anschaffung durch
Maßnahmen im Bereich des Emissionsschutzes attraktiver werden
soll (
16/12097). Ebenfalls keine Mehrheit fand ein
Antrag der Grünen-Fraktion, nach dem vor allem der Kauf von
Hybridfahrzeugen, Elektrofahrzeugen und Elektrorollern von 2010 an
gefördert werden soll (
16/11915).
Änderung des Conterganstiftungsgesetzes beschlossen:
Angenommen wurde ein Gesetzentwurfvon CDU/CSU und SPD, mit dem die
Entschädigung contergangeschädigter Menschen auf eine
zukunftsfähige Basis gestellt werden soll (
16/12413,
16/13025,
16/13026). Er sieht unter anderem vor, dass der
Arzneimittelhersteller Grünenthal 50 Millionen Euro in die
Conterganstiftung einbringt und zusätzlich weitere Mittel in
gleicher Höhe aus dem Kapitalstock der Stiftung über
einen Zeitraum von 25 Jahren an die Betroffenen ausgezahlt werden.
Abgelehnt wurde ein Antrag der Linksfraktion, der unter anderem
vorsah, die von der Firma Grünenthal zur Verfügung
gestellten 50 Millionen Euro als Einmalzahlung an die
Contergan-Betroffenen auszuzahlen und die monatlichen
Entschädigungsleistungen rückwirkend zum 1. Januar 2009
um 50 Prozent zu erhöhen (
16/11639). Ebenfalls keine Mehrheit fand ein
Entschließungsantrag der FDP-Fraktion, der sicherstellen
sollte, dass die Contergan-Rente, anders als die normale Rente,
niemals geringer ausfallen dürfe als im Vorjahr.
Oppositionsanträge zur Bekämpfung von Kinderarmut
abgelehnt: Keine Mehrheit fand der Antrag der
FDP-Fraktion, in dem diese die Bundesregierung auffordert, ein
Gesamtkonzept vorzulegen, wie der Kinderarmut gemeinsam mit den
Bundesländern und den Kommunen entgegengewirkt werden kann (
16/9433,
16/12201). Auch der Antrag der
Grünen-Fraktion, der unter anderem vorsah, einen allgemeinen
Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung für Kinder vom vollendeten
ersten bis zum dritten Lebensjahr zum 1. Oktober 2011 gesetzlich zu
verankern (
16/9028), wurde abgelehnt. Ebenfalls keine
Mehrheit erhielt ein zweiter Antrag der Grünen-Fraktion, in
dem diese fordert, die Benachteiligung Alleinerziehender auf dem
Arbeitsmarkt und in der Steuerpolitik auszugleichen (
16/10257).
Geldeinlagen werden besser abgesichert: Angenommen wurde
ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (
16/12255,
16/12599), mit dem die
Funktionstüchtigkeit der Einlagensicherungssysteme des
Bankenwesens in Deutschland verbessert und das Vertrauen der
Anleger in die Entschädigungseinrichtungen gestärkt
werden soll (
16/13024). Abgelehnt wurde ein Antrag der
FDP-Fraktion, in dem diese die Bundesregierung auffordert,
unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des gesamten
Anlegerentschädigungsrechts vorzulegen (
16/11458,
16/13024). Auch keine Mehrheit fanden zwei
Anträge der Linksfraktion, in denen die Fraktion die
Einrichtung eines Sicherungsfonds, der
„Serienbankrotten“ deutscher Finanzinstitute vorbeugen
solle (
16/8888,
16/10610), und die Schaffung einer staatlichen
Zertifizierungsstelle für Kapitalanlageprodukte (
16/11185,
16/12354) forderte.
Änderungen im Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrecht
beschlossen: Angenommen wurde ein Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und
Vormundschaftsrechts, mit dem die Berechnung des Zugewinns
gerechter gestalten werden soll (
16/10798,
16/13027) So sollen voreheliche Schulden, die
während der Ehe getilgt werden, beim Zugewinn künftig
mitberechnet werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine
Änderung des Vormundschaftsrechts vor. Danach darf der Vormund
über das Vermögen auf dem Girokonto seines zu Betreuenden
in Zukunft genehmigungsfrei verfügen.
Partnerschaft mit Lateinamerika soll ausgebaut werden:
Angenommen hat der Bundestag einen Antrag von CDU/CSU und SPD, die
Bundesregierung möge sich mit den Staaten Lateinamerikas im
multilateralen Rahmen enger und systematischer abstimmen sowie neue
Partnerschaften ausbauen (
16/9072,
16/9466).
Oppositionsanträge zur Neugestaltung des Rundfunkrechts
abgelehnt: Zur Gestaltung der Rolle des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter lagen
drei Anträge der Opposition vor, die allesamt keine Mehrheit
fanden. Die FDP-Fraktion hatte in ihrem Antrag klare
Rahmenbedingungen für die digitalen Angebote des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet gefordert (
16/5959,
16/7343). Es müsse klargestellt werden,
dass das Internet zwar als Übertragungsweg für
öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme genutzt werden
dürfe, nicht jedoch als Plattform von Presse- und
Telemediendiensten. Alle digitalen und analogen Angebote der
öffentlich-rechtlichen Sender müssten werbefrei sein. Das
hatte die Linksfraktion in einem Antrag (
16/6773) verlangt. Der zunehmenden
„Tendenz zur Selbstkommerzialisierung“ des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks müsse Einhalt geboten
werden.
Die Grünen-Fraktion forderte in ihrem Antrag (
16/5424), dass auch die digitalen
Programmangebote unter den vom Bundesverfassungsgericht
zugewiesenen Grundversorgungsauftrag fallen und nicht auf eine
Minimalversorgung reduziert werden dürfen. Keine Mehrheit fand
auch ein Antrag der Linksfraktion, Geringverdiener oder in gleicher
Weise benachteiligte Personen von den Rundfunkgebühren zu
befreien (
16/5140,
16/7345).
Angenommen wurde hingegen ein Entschließungsantrag von
CDU/CSU und SPD zum Medien- und Kommunikationsbericht der
Bundesregierung 2008 (
16/11570). Darin wird erklärt, dass der
Bundestag die von der Bundesregierung in den vergangenen vier
Jahren verfolgte Medienpolitik mitträgt. Ziel sei es, die
Verantwortung von Medienanbietern und -nutzern zu stärken,
Medienkompetenz zu fördern und die digitale Spaltung zu
überwinden (
16/11570). Abgelehnt wurde ein
Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (
16/12135), der ein ausgewogeneres
Verhältnis zwischen den Sicherheitsinteressen des Staates
einerseits und der Ausgestaltung und Sicherung der Meinungs-,
Medien- und Kommunikationsfreiheit andererseits forderte.
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes beschlossen:
Verabschiedet wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, nach dem
das Verfahren zur Aufnahme von Spätaussiedlern und ihren
Angehörigen beschleunigt werden soll (
16/12593,
16/13015). Statt wie bisher zwei bis drei
Monate soll die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung
künftig nicht länger als drei Wochen dauern.
Anträge der Grünen-Fraktion zum Meeresschutz
abgelehnt: In ihrem ersten Antrag hatte die Fraktion die
Bundesregierung aufgefordert, sich in der der EU und innerhalb der
führenden Industriestaaten dafür einzusetzen, dass gegen
Unterwasserlärm vorgegangen wird. Dieser wird unter anderem
von militärischen Sonargeräten verursacht und kann bei
Delfinen und Walen zu Orientierungsproblemen bis hin zu schweren
inneren Verletzungen an Hirn und Ohren führen (
16/5117). In einem zweiten Antrag machte sich
die Fraktion für die Einführung des
„Europäischen Tages der Meere“ am 20. Mai in
Deutschland stark (
16/8213). Beide Anträge fanden keine
Mehrheit (
16/7168,
16/12654).
Befugnisse der THW-Helfer werden gesetzlich geregelt:
Angenommen wurde ein entsprechender Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen (
16/12854,
16/13016). Danach erhalten die Mitglieder des
Technischen Hilfswerks (THW) beispielsweise die Befugnis, bei einem
Einsatz die Absperrung eines Unglücksortes gegenüber
Schaulustigen durchzusetzen oder ein nicht vom Schadensereignis
betroffenes Grundstück zu betreten. Bislang fehlte eine solche
Regelung über die Befugnisse der THW-Helfer bei einem
Einsatz.
Kaukasus-Politik soll eng mit der EU abgestimmt werden:
Ein entsprechender Antrag der Koalitionsfraktionen fand eine
Mehrheit im Bundestag (
16/12102,
16/12726). Er sieht zudem vor, die Arbeit der
unabhängigen Kommission zur Untersuchung des
Georgien-Konflikts zu unterstützen und dem Land sowie seinen
Nachbarn Armenien und Aserbaidschan bei der Infrastruktur
verstärkt unter die Arme zu greifen. Ein Antrag der
Grünen-Fraktion zur Südkaukasus-Politik wurde hingegen
abgelehnt (
16/12110,
16/12727). Darin forderte sie unter anderem
freie und faire Wahlen von den Regierungen in der Region. Die
Urnengänge müssten von internationalen Wahlbeobachtern
überwacht werden.
Antrag der Linksfraktion zum Thema Krankenhausinfektionen
abgelehnt: Der Antrag, in dem die Fraktion auf
verstärkte Anstrengungen zur Vermeidung von
Krankenhausinfektionen dringt, fand keine Mehrheit im Bundestag (
16/11660,
16/12925).
Neue Aufgaben für die „Stiftung Denkmal für die
ermordeten Juden Europas“: Die Denkmäler
für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma sowie
die in der NS-Zeit verfolgten Homosexuellen werden künftig von
der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden
Europas“ unterhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf der
Bundesregierung vor, der im Bundestag angenommen wurde (
16/12230,
16/12976). Die Hauptaufgabe der Stiftung bleibe
aber der Unterhalt und Betrieb des Denkmals für die ermordeten
Juden Europas, heißt es in dem Entwurf.
Sondervermögen zur Schlusszahlungsfinanzierung
inflationsindexierter Wertpapiere wird eingerichtet: Ein
entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde vom
Bundestag verabschiedet (
16/12233,
16/12905). Mit dem Sondervermögen sollen
hohe Einmalbelastungen für den Bundeshaushalt bei
Fälligkeit von inflationsindexierten Wertpapieren vermieden
werden.
Einheitliche Zertifizierung für Funkgeräte von Polizei
und Feuerwehr: Für den Digitalfunk der Behörden
und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie
Polizeidienststellen oder Feuerwehren werden künftig nur
Funkgeräte eingesetzt, die von der zuständigen
Bundesanstalt ein entsprechendes Zertifikat erhalten haben. Ein
entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am
Donnerstag im Parlament verabschiedet (
16/12594,
16/12914).