400.000 Euro PR-Kosten anlässlich Schließung von Atomkraftwerk
Berlin: (hib/WOL) Auf etwa 406.000 Euro werden die Kosten für allgemeine Öffentlichkeitsarbeit aus Anlass der Stilllegung des Atomkraftwerks Obrigheim beziffert. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 15/5552) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/5502) zu "Auswirkungen der Öffentlichkeitsarbeit des Umweltministeriums auf die Steuerzahler anlässlich der Stilllegung des Kernkraftwerkes Obrigheim". Laut Antwort sind für die Erstauflage einer Broschüre bislang 52.440 Euro angefallen und für die Beilage der Broschüre in drei Zeitungen weitere Kosten in einer Gesamthöhe von 136.138 Euro. Die erwarteten Kosten für ein Großposter sind mit 32.500 Euro beziffert, für dessen Anbringung sowie für die Schaltung des Postermotivs in Berliner Zeitungen anlässlich des 19. Jahrestages der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl sind 18.000 Euro veranschlagt. Anzeigen im Spiegel, Focus, Stern und Die Zeit zur der Stilllegung des AKW Obrigheim werden voraussichtlich 155.000 Euro betragen, heißt es.
Zur inhaltlichen Begründung der Ablehnung der kohlendioxidfreien Kernenergie wird dargelegt, dass Atomenergie im Wesentlichen aus drei Gründen keinen wirkungsfreien Beitrag zur Bekämpfung des Treibhauseffektes leisten könne. Danach birgt der Betrieb von Kernkraftwerken ein hohes Gefahrenpotential und die Entsorgung hochaktiver Abfälle über Jahrtausende sei nach wie vor ungelöst. Vor allem aber seien die weltweiten Uranvorkommen "äußerst begrenzt". Je nach Anwendungstechnik seien die Rohstoffvorräte bereits in wenigen Jahrzehnten erschöpft. Um Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken und die Versorgungssicherheit mit Energie zu gewährleisten habe die Regierung deshalb eine umfassende Wende zu einem zukunftsfähigen Energieträgermix eingeleitet.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker
Müller, Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F.
Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.