Zulassung für wirkstoffgleiche importierte Pflanzenschutzmittel regeln
Berlin: (hib/SAS) Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD streben eine Änderung des Pflanzenschutzgesetzes an. In dem von ihnen vorgelegten Gesetzentwurf ( 16/645) geht es um eine neue Regelung für den Import von Pflanzenschutzmitteln aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Bei den so genannten parallelimportierten Pflanzenschutzmitteln könne auf ein erneutes Zulassungsverfahren verzichtet werden, wenn diese wirkstoffgleich seien mit deutschen Präparaten. An die Stelle eines erneuten Zulassungsverfahrens trete dann ein Prozedere, bei dem vor der ersten Einfuhr eines Präparates überprüft werde, ob etwa ein Herbizid mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel übereinstimmt. Eine reine Anzeigepflicht hält die Regierung nicht für sinnvoll. Über die Genehmigung eines ausländischen Mittels hierzulande soll das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit entscheiden, das auch für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln von deutschen Unternehmen zuständig ist. Das Gesetz regelt zudem die Dauer der Gültigkeit der Genehmigung, wann diese widerrufen werden kann und die Pflichten des Einführers.
Für die bei der Überprüfung der Präparate anfallenden Personal- und Sachkosten soll eine Gebühr erhoben werden. Schätzungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zufolge werden sich die Gebühren für die Importeure von wirkstoffgleichen Pflanzenschutzmitteln zwischen 150 und 600 Euro bewegen.
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