Öffentliche Anhörungen zu steuerrechtlichen Änderungen
Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat für Mittwoch, den 8. März, zwei öffentliche Anhörungen zu steuerrechtlichen Gesetzentwürfen angesetzt. Von 11.30 Uhr bis 14 Uhr geht es im Sitzungssaal 3 S 001 des Reichstagsgebäudes (SPD-Fraktionssaal) um den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung ( 16/643). Im Mittelpunkt stehen die bessere steuerliche Anerkennung von Kosten der Kinderbetreuung sowie Entlastungen für mittelständische Unternehmen. Geladen sind 29 Sachverständige, darunter der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Familienverband und der Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter.
Von 14.30 Uhr bis 17 Uhr werden im gleichen Sitzungssaal Sachverständige zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen ( 16/634) sowie des Bundesrates zur Verringerung steuerlicher Missbräuche und Umgehungen ( 16/520) befragt. Dazu sind 30 Sachverständige geladen, darunter der Deutsche Automaten-Großhandels-Verband, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Vertreter von Spielbanken, der Verband der Deutschen Automatenindustrie und der Verband der Automobilindustrie. Unter anderem sollen die bisher umsatzsteuerfreien Umsätze öffentlicher Spielbanken in die Umsatzsteuerpflicht einbezogen werden. Im Übrigen zielen beide Gesetzentwürfe darauf ab, bestimmte legale, aber unerwünschte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten abzuschaffen.
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