Geplante Art der Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen stößt auf Kritik
Berlin: (hib/VOM) Die Tatsache, dass die Bundesregierung eine pauschale Besteuerung von Sachzuwendungen eines Arbeitgebers an Kunden oder an die eigenen Arbeitnehmer anbieten will, ist am Montagvormittag von Sachverständigen positiv aufgenommen worden. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007 ( 16/2712) kritisierten der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZdH), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Bundessteuerberaterkammer jedoch den vorgesehenen pauschalen Steuersatz von 45 Prozent als "viel zu hoch". Da parallel dazu der Abzug als Betriebsausgaben untersagt werde, liege die tatsächliche Besteuerung bei etwa 90 Prozent. Auf Unverständnis stieß auch, dass sich die Arbeitgeber bereits zu Beginn des Jahres dafür entscheiden müssten, ob sie generell die Pauschalbesteuerung oder die individuelle Besteuerung wählen wollen. Eine fallweise Entscheidung lässt der Gesetzentwurf nicht zu. Damit sei die Regelung "praxisuntauglich", so der ZdH. Auch die Grenze von 10.000 Euro, bis zu der die Pauschalbesteuerung von Geschenken in Anspruch genommen werden könne, sei zu bürokratisch, weil die Betriebe umfangreiche Aufzeichnungen führen müssten. Für den BDI kommt es darauf an, die Regelung zu vereinfachen und den Betriebsausgabenabzug zuzulassen. Dagegen unterstützte der Vertreter des Bundesrechnungshofes die Neuregelung. Sie sollte sogar auf Zuwendungen wie Reisen oder Belohnungen ausgedehnt werden.
Kontrovers erörterten die Sachverständigen das Problem der geplanten Rückwirkung der Beschränkung von Verlustverrechnungsmöglichkeiten aufgrund von Steuerstundungsmodellen zum 1. Januar 2006. Der Bund der Steuerzahler, der Deutsche Steuerberaterverband, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Banken sowie der Verfassungsrechtler Professor Rupert Scholz kritisierten das Vorgehen der Bundesregierung. Laut Scholz kann nicht gleich von "Schlupflöchern" gesprochen sprechen. Es habe sich dabei um legale Steuerstundungsmodelle gehandelt. Ob diese "wirtschaftlich unsinnig" seien, sollte der Steuerpflichtige selbst und nicht der Staat entscheiden, so der frühere Bundesminister. Für Scholz ist die Rückwirkung zum Jahresanfang eindeutig verfassungswidrig. Für die Regelung setzte sich dagegen Professor Hanno Kube ein. Die Anbieter dieser Steuerstundungsmodelle könnten sich auf Vertrauensschutz nicht berufen. Auch die Deutsche Steuergewerkschaft hatte keine Einwände dagegen, dass die Beschränkung der Verlustverrechnung bereits in diesem Jahr in Kraft treten kann. Nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes geht es hier um den Profit von Anlegern zu Lasten des Fiskus.
Der Regierungsentwurf sieht ferner vor, dass die Finanzbehörden die von den Banken ausgestellten Jahressteuerbescheinigungen überprüfen können. Nach Meinung der Deutschen Steuergewerkschaft geht es dabei nicht um eine Prüfung des Steuerbürgers, sondern darum, ob diese Bescheinigungen korrekt aufgebaut sind und alle Angaben enthalten. Auch die Vertreterin des Deutschen Finanzgerichtstags hatte keine Einwendungen. Dagegen wandte sich der Zentrale Kreditausschuss der Banken dagegen, angesichts der geplanten Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge im Jahre 2009 noch ein weiteres Prüfungsrecht einzuführen.
Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus Regelungen, die die Altersvorsorge der Arbeitnehmer betreffen. Unter anderem soll eine Lohnsteuerpflicht für Sonderzahlungen an Zusatzversorgungseinrichtungen eingeführt werden, beispielsweise wenn "Nachschüsse" erforderlich werden, um Solvabilitätsanforderungen einzuhalten. Kritik dazu kam unter anderem von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorgung. Der Arbeitnehmer hätte von solchen Sonderzahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungskassen oder Pensionsfonds keine unmittelbaren Vorteile. Daher solle die Regierung auf diese Regelung verzichten. Die Sonderzahlung eines Arbeitgebers diene auch nicht zur Stützung einer einzelnen Rentenanwartschaft, sondern der gesamten Umlage-Gemeinschaft. Die Besteuerung beim Arbeitnehmer wäre daher nicht mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit vereinbar, hieß es. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände befürchtet, dass Nachschüsse zu Pensionsfonds, die bei den Arbeitnehmern steuerpflichtig werden, den kapitalgedeckten Pensionssystemen Schaden zufügen.
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