hib-Meldung
301/2006
Datum: 16.10.2006
heute im Bundestag - 16.10.2006
Massive Kritik an Änderungen bei der Sozialhilfe für Behinderte in Heimen
16/2711) die Streichung des Bruttoprinzips
eingearbeitet. Bislang gehen die Sozialhilfeträger bei der
"stationären Eingliederungshilfe" für Menschen mit
Behinderungen in Vorleistung (Bruttoprinzip), die benötigten
Leistungen werden in vollem Umfang finanziert und den Einrichtungen
als Vergütung ausgezahlt. Die Kostenbeteiligung der
Behinderten wird im Nachhinein ermittelt. Mit der Einführung
des Nettoprinzips müssten Behinderte ihr einzusetzendes
Einkommen (etwa Erwerbsunfähigkeitsrente,
Grundsicherungsleistungen oder Wohngeld) selbst zusammenstellen und
geltend machen, um sodann ihren Anteil an den Kosten der
Eingliederungshilfe beispielsweise an ihr Wohnheim zu
übermitteln. Der Sozialhilfeträger erteilt seine
Kostenzusage entgegen der bisherigen Praxis nur noch in Höhe
des Restbetrages. Dies bedeute, dass Leistungsberechtigte eventuell
zu Selbstzahlern werden, erörterte die
Einzelsachverständige Marie-Luise Schiffer-Werneburg. Die
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände verteidigte
die vorgesehene Änderung. Damit könne eine "stärkere
Selbstbestimmung behinderter Menschen" erreicht werden. Die
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger
der Sozialhilfe (BAGüS) fügte hinzu, das Nettoprinzip
könne den Grundsatz "ambulant vor stationär"
stärken. Auf Kritik stieß bei Behinderten- und
Wohlfahrtsverbänden die Absicht der Länder, das
Kindergeld bei einer stationären Betreuung an den
Sozialhilfeträger weiterzuleiten. Eltern behinderter Kinder
würden dadurch "eklatant benachteiligt", unterstrich der
Behindertenrat. Er prophezeite, dass die Neuregelung "sehr viele
Klagen" betroffener Eltern nach sich ziehen werde. In einer
Stellungnahme erläuterte die Selbsthilfeorganisation Sonnenhof
e. V., auch wenn behinderte Menschen nicht mehr auf Dauer bei ihren
Eltern lebten, müssten diese umfassende Leistungen erbringen,
die vom Kauf der Kleidung bis hin zu Urlaubsreisen reichten.
Weitgehend unstrittig ist bei den Experten dagegen die Anhebung des
Sozialhilferegelsatzes in Ostdeutschland von 331 auf 345 Euro. Der
Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) setzte sich in diesem Zusammenhang
nachdrücklich dafür ein, ein bundeseinheitliches
Existenzminimum zu garantieren. Die Bundesvereinigung der
Arbeitgeberverbände (BDA) forderte hingegen regional
differenzierte Höchstregelsätze. Das statistische
Bundesamt sollte, so die BDA, deshalb eine nach Regionen und
Ländern differenzierte Auswertung vorlegen, auf deren
Grundlage dann die Länder Regelsätze festlegen. Der
Paritätische Wohlfahrtsverband verlangte, den Regelsatz auf
Grundlage der Verbraucherpreisindizes auf 415 Euro in ganz
Deutschland anzuheben und für Kinder einen gesonderten Bedarf
zu ermitteln. Bislang werde dieser lediglich von dem Bedarf eines
allein stehenden Erwachsenen abgeleitet, der
erfahrungsgemäß keinen Bedarf beispielsweise an Windeln
und Schulsachen habe.
Berlin: (hib/MPI) Behinderten- und Wohlfahrtsverbände laufen
Sturm gegen die geplante Umstellung vom so genannten Brutto- auf
das Nettoprinzip bei der Sozialhilfe für in Heimen wohnende
Behinderte. Für viele der rund 145.000 vollstationär
betreuten behinderten Menschen würde dies eine
Überforderung bedeuten, warnte der Deutsche Behindertenrat in
einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für
Arbeit und Soziales am Montagmittag. Die Bundesarbeitsgemeinschaft
der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) ergänzte, künftig
könnten die Sozialhilfeträger mit der
Leistungsgewährung warten, bis die Hilfebedürftigkeit
abschließend geklärt ist. Damit werde das Ziel des
Neunten Sozialgesetzbuches, Behinderten einen einfachen und
schnellen Zugang zu Hilfe zu ermöglichen, "kaputt gemacht".
Zudem komme auf die Betreuungseinrichtungen ein erhöhter
Verwaltungsaufwand zu. Auf Wunsch der Länder wurde in den
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung des
Sozialhilferegelsatzes in Ostdeutschland auf Westniveau (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_301/02