hib-Meldung
006/2007
Datum: 12.01.2007
heute im Bundestag - 12.01.2007
Keine Maßnahmen bei Nichteinhalten des Betreuungsschlüssels
16/3953) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/3416). Den "Hartz-IV"-Reformen zufolge soll
der Betreuungsschlüssel für die Vermittlung bei unter
25-Jährigen bei eins zu 75 und bei über 25-Jährigen
bei eins zu 150 liegen. Bei der Leistungsgewährung soll ein
Mitarbeiter für bis zu 140 Personen zuständig sein. Diese
Werte werden der Antwort zufolge nicht durchgehend erreicht. Die
Regierung fügt hinzu, dass im Rahmen der Neukonzeption der
Berechnung der Betreuungsrelationen die Bundesagentur für
Arbeit (BA) gegebenenfalls "Handlungsfelder identifizieren und
Maßnahmen vorschlagen" werde.
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung plant keine Sanktionen, wenn
Arbeitsagenturen und Kommunen den Betreuungsschlüssel für
Arbeitslosengeld-II-Empfänger nicht einhalten. Bei den
vorgegebenen Betreuungsschlüsseln handele es sich um
"Referenzwerte, die nicht zwingend vorgegeben sind", heißt es
in der Antwort der Regierung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_006/04