hib-Meldung
141/2007
Datum: 23.05.2007
heute im Bundestag - 23.05.2007
Neuregelung des Asyl- und Ausländerrechts unter Experten umstritten
16/5065) wird von Experten unterschiedlich
beurteilt. Das wurde während einer öffentlichen
Anhörung im Innenausschuss am Mittwochnachmittag deutlich.
Diskutiert wurden dabei Änderungen in den Bereichen
Staatsbürgerschaftsrecht, Integration und Datenschutz.
Unterschiedliche Auffassungen gab es insbesondere über
Integrationskurse, Einbürgerungstest und die Rücknahme
der erleichterten Einbürgerung für Jugendliche. Martin
Jungnickel, Leiter des Einbürgerungsdezernates Darmstadt,
lobte das Gesetz als "grundsätzlich richtig". Positiv
hervorzuheben sei, dass künftig der Einbürgerungsanspruch
für Serien-Kleinkriminelle entfalle. Außerdem verhindere
das Gesetz den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit beim
Erwerb einer EU-Staatsangehörigkeit, was bisher bei
verfahrenstechnischen Fehlern des Antragstellers möglich war.
Die Kritik an der Rücknahme der erleichterten
Einbürgerung für Jugendliche teile er nicht. Nur wer sich
um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz nicht bemühe sei davon
betroffen. Dem widersprach Kenan Kolat von der Türkischen
Gemeinde in Deutschland. Viele junge Erwachsene könnten die
Anforderung, ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme
öffentlicher Leistungen zu bestreiten, nicht erfüllen.
Dies liege jedoch nicht, wie von der Bundesregierung in der
Gesetzbegründung unterstellt werde, am fehlenden Bemühen
um Ausbildung und Beschäftigung. Vielmehr sei verschärfte
Konkurrenz auf dem Ausbildungsmarkt der Grund für die hohe
Zahl ausländischer Staatsangehöriger ohne
Berufsausbildung. Auch Mehmet Kilic, Vorsitzender des
Bundesausländerbeirates, kritisierte das Gesetz. Mit hohen
Vorraussetzungen wie qualifizierten Sprachkenntnissen und
"Gesinnungstests" versuche man Einbürgerung zu erschweren und
zu verhindern. Derartige Verschärfungen, so Kilic, beruhten
keineswegs auf EU-Vorgaben, so Kilic, der von einem
"Ausländerabwehrgesetz" sprach. Das Gesetz, so Volker
Roßocha vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bedeute eine
Abkehr von der bisherigen Integrationspolitik. Man wolle nach
Bildungsstand und sozialer Herkunft selektieren, kritisierte er.
Der DGB sehe die Einbürgerung als Bestandteil des
Integrationsprozesses an, wogegen das Gesetz darin den Abschluss
dieses Prozesses sieht. Das Gesetz enthalte erhebliche
datenschutzrechtliche Verschlechterungen, kritisierte der
Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar. Immer mehr
Daten würden erhoben, gespeichert und abgefragt. So
würden bei einer Visabeantragung nicht nur die Bürgen,
sondern auch "weitere Referenzpersonen" überprüft. Diese
in hohem Maße unbestimmte Formulierung entspreche nicht den
verfassungsrechtlichen Anforderungen an Normenbestimmtheit und
Normenklarheit, so Schaar. Albert Schmid vom Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge, bezeichnete die Geschichte der
Integrationskurse als "Erfolgsgeschichte". Zwar gebe es auch dabei
noch Optimierungsmöglichkeiten, doch müssten diese nicht
per Gesetz geregelt werden. Ein erfolgreicher
Einbürgerungstest, so Schmid, sei ein gutes Zertifikat auch
für den Berufseintritt. Es sei allerdings nötig und
sinnvoll, Sanktionen bei Nichtteilnahme an diesen Kursen zu
verhängen. Aus verfassungsrechtlicher und
völkerrechtlicher Sicht, so erklärte Professor Edzard
Schmidt-Jorzig von der Universität Kiel, sei das Gesetz "in
Ordnung". Auch wenn insbesondere in datenschutzrechtlicher Hinsicht
Probleme vorhanden wären, sei mit verfassungsrechtlichen
Beanstandungen nicht zu rechnen.
Berlin: (hib/HAU) Der von der Bundesregierung vorgelegte
Gesetzentwurf zur Neuregelung des Asyl- und Ausländerrechts (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_141/01