Bund beteiligt sich mit 7,1 Prozent an Grundsicherungsleistungen
Berlin: (hib/HAU) Der Bund will künftig 7,1 Prozent der Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung tragen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/6542) vor. Damit sollen Einnahmeausfälle bei den Kommunen wegen des Verzichts auf den Unterhaltsrückgriff ausgeglichen werden. Der gegenseitige Unterhaltsrückgriff sieht vor, dass Eltern für ihre erwerbslosen Kinder unter 25 Jahren und Kinder für Eltern im Falle von Arbeitslosigkeit im Alter aufkommen müssen. Der Verzicht darauf soll zum Abbau verschämter Armut beitragen. Die Beteiligungsquote, so die Regierung in der Begründung, passe den Bundesanteil an die Ausgabenentwicklung an. Der Anteil jedes Landes bemesse sich nach dessen Anteil an den bundesweiten Nettoausgaben der Grundsicherung. Die Neuregelung solle die bisher geltenden Erstattungsregelungen von grundsicherungsbedingten Mehrkosten im Rahmen des Wohngeldgesetzes ersetzen.
Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme das Gesetz entschieden ab. Die Länder fordern eine Übernahme aller Grundsicherungskosten durch den Bund. Die derzeit von den Kommunen zu tragenden Kosten der Grundsicherung seien in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Ursachen dieses Kostenanstieges seien auf das gesetzgeberische Handeln des Bundes zurückzuführen, der dafür auch die volle Verantwortung übernehmen müsse. Die geplante 7,1-prozentige Bundesbeteiligung sieht der Bundesrat als zu gering an. Es sei nicht hinnehmbar, das der Bund seine Kostenbeteiligung weit unter das bisherige Volumen absenken wolle. Gefordert wird außerdem eine Dynamisierung der prozentualen Beteiligungsquote des Bundes, um der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Das lehnt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ab. Die Übernahme eines festen Prozentsatzes der Ausgaben sichere bereits die erforderliche Dynamisierung und ermögliche eine einfache, unbürokratische und verlässliche Handhabung, die in ihren finanziellen Auswirkungen langfristig kalkulierbar sei.
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