Im Bundestag notiert: Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Berlin: (hib/MIK) Einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 6 Millionen Euro für Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat der Bundesfinanzminister zugestimmt. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 16/7681) hervor. Durch einen nicht abzuschätzenden Anstieg der Empfängerzahlen zum Jahresende sei es zu den höheren Leistungen gekommen, heißt es.
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