hib-Meldung
028/2008
Datum: 30.01.2008
heute im Bundestag - 30.01.2008
Im Bundestag notiert: Ausarbeitung von Lärmkarten
16/7798) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/7657) hervor. Soweit es allerdings um
Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes gehe, sei für diese
Aufgabe das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Die Linksfraktion
hatte sich nach der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
erkundigt. Danach mussten die Mitgliedstaaten bis Juni 2005 unter
anderem die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen
von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr der EU
mitteilen. Die Ausarbeitung der Lärmkarten sei angesichts von
27 Ballungsräumen, 4.400 Kilometer Haupteisenbahnstrecke,
17.000 Kilometer Hauptverkehrsstraßen und neun
Großflughäfen äußerst umfangreich, so die
Bundesregierung.
Berlin: (hib/MAP) Gemeinden oder Länderbehörden sind
für die Ausarbeitung von Lärmkarten zuständig. Das
geht aus der Antwort der Bundesregierung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_028/14