hib-Meldung
053/2008
Datum: 21.02.2008
heute im Bundestag - 21.02.2008
Gesetzentwurf zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
16/8149), der am Donnerstag in den Bundestag
eingebracht werden soll, sollen fossile Brennstoffe eingespart und
der Ausstoß schädlicher Treibhausgase erheblich
verringert werden. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Eigentümer
neuer Gebäude, die nach dem 31.12.2008 fertig gestellt werden,
verpflichtet werden, einen bestimmten Wärmeanteil aus
erneuerbaren Energien einzusetzen. Als erneuerbare Energien
können neben fester Biomasse, Geothermie, Solarthermie,
Umweltwärme, Biogas und nachhaltig erzeugtes Pflanzenöl
verwandt werden. Um auch Altbauen sozialverträglich sanieren
zu können, sieht der Gesetzentwurf zudem flankierende
Maßnahmen vor. Eine weitere Regelung ermöglicht es
Gemeinden, den Anschluss an ein Wärmenetz vorzuschreiben. Der
Bundesrat unterstützt die Zielrichtung des Gesetzentwurfs,
CO2-Emissionen auch im Wärmebereich zu reduzieren. Die
Maßnahmen sollten aber so gestaltet werden, dass "die
größten Minderungen von CO2-Emissionen zu den geringsten
Kosten zu erzielen sind". Konkret fordert der Bundesrat in seiner
Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eine so genannte Duldungspflicht
von Nachbarn hinzuzufügen. Danach sollen Nachbarn, die sich
nicht an einer Gemeinschaftslösung beteiligen wollen,
verpflichtet werden, entsprechende Leitungen auf ihrem
Grundstück zu tolerieren. Der Bundesrat möchte zudem,
dass auch die Nutzung von betrieblicher Abwärme, die in
bestimmten Produktionsprozessen entsteht, als Ersatzmaßnahme
vorgesehen wird. Die Überwachung der Regelungen soll durch die
Länder erfolgen.
Berlin: (hib/AS) Der Anteil der Erneuerbaren Energien bei der
Energieversorgung von Gebäuden soll deutlich erhöht
werden. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
(EEWärmeG) (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_053/05