"Entscheidungen müssen bei Grundrechtverletzung abgelehnt werden können"
Berlin: (hib/BOB) Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Fragen von Unterhaltssachen, die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen und die Zusammenarbeit im Bereich der Unterhaltspflichten sind nach Auffassung der FDP-Fraktion bei einem Verstoß gegen das Grundgesetz weiterhin abzulehnen. Die Liberalen fordern deshalb die Bundesregierung auf, sie solle bei den Verhandlungen im Europäischen Rat darauf hinwirken, dass dieses Recht erhalten bleibt, heißt es in einem Antrag ( 16/8377). Es müsse den deutschen Justizbehörden das Instrumentarium an die Hand gegeben werden, bei einer Verletzung der Grundrechte des Grundgesetzes ausländische Entscheidung nicht anerkennen und vollstrecken zu müssen. Hintergrund dieser Initiative ist ein am 11. Januar dieses Jahres vorgelegter Vorschlag der Europäischen Kommission, der vorsieht, einer Vollstreckung in solchen Angelegenheit nicht mehr den Verstoß gegen den "innerstaatlichen ordre public" entgegenhalten zu können.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.