Regierung bei Stimmrecht für Patientenvertreter zurückhaltend
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung zeigt sich skeptisch, den Interessenvertretungen der Patienten ein Stimmrecht einzuräumen. Das Antrags- und Mitberatungsrecht habe sich bewährt und auch ohne Stimmrecht zu einer stärkeren Patientenorientierung in den Entscheidungen geführt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/8680) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/8629). Zudem gewinne bei einem Mitentscheidungsrecht die Frage nach der Legitimation der Patientenseite stärker als bisher an Bedeutung. Nach der Patientenbeteiligungsverordnung bestimmten die anerkannten Organisationen einvernehmlich die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Mindestens die Hälfte der Patientenvertreter sollten danach Betroffene sein, "die dann aber naturgemäß häufig auf bestimmte Indikationen und Krankheitsbilder beschränkt" seien.
Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Anerkannte Patientenverbände sind nach Angaben der Regierung der Deutsche Behindertenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen, Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen und die Verbraucherzentrale Bundesverband.
Als "nicht sachgerecht" stuft die Regierung eine mögliche Patientenbeteiligung in den Bewertungsausschüssen ein. Diese Gremien entschieden über die Vergütung vertragsärztlicher und vertragszahnärztlicher Leistungen, heißt es zur Begründung. Ob und inwieweit im Rahmen der Krankenhausplanung der Länder eine Beteiligung erfolge, sei Ländersache, betont die Regierung. Zur Frage der Fraktion, in welchen Ländern Patientenvertretungen bestehen, heißt es, eine Abfrage bei den Ländern sei kurzfristig nicht möglich gewesen. Die Linke hatte darauf verwiesen, dass mit der Gesundheitsreform 2007 Interessenvertretungen der Patienten bei bestimmten Themen in den Landes-, den Zulassungs- und den Berufungsausschüssen ein Mitberatungsrecht hätten, etwa wenn es um die Besetzung zusätzlicher Vertragsarztsitze gehe.
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