FDP tritt für steuerlich gefördertes Altersvorsorgekonto ein
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will die "weitgehend künstliche Trennung" zwischen betrieblicher Altersvorsorge und Mitarbeiterbeteiligung aufheben und für beide Formen gleiche Förderregeln festlegen. In einem Antrag zur Stärkung der eigenverantwortlichen Vorsorge ( 16/9337) fordern sie die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Regelung zur Einführung eines steuerlich geförderten Altersvorsorgekontos vorzulegen.
Dieses Konto solle wie bei der Riester-Rente ein zertifizierter Sparvertrag zwischen dem Altersvorsorgesparer und einem Produktanbieter sein. Es solle als Sondervermögen geführt werden und vor Insolvenz geschützt sein. Eine Insolvenzsicherung über den Pensionssicherungsverein sei daher nicht notwendig. Der Arbeitgeber dürfe das Vorsorgevermögen nicht beleihen, verlangt die FDP. Die einzige Verpflichtung des Arbeitgebers bestünde darin, einen Betrag auf das Altersvorsorgekonto des Arbeitnehmers einzuzahlen. Der Arbeitnehmer hätte nach den Vorstellungen der Liberalen die Wahlfreiheit im Hinblick auf Anbieter und Produkt. Er hätte die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Produkttypen zu wechseln. Ein Zwang zur Verrentung oder eine Nichtvererbbarkeit wären nicht gegeben. In der Auszahlungsphase wäre das Kapital frei verfügbar und könnte so etwa für die Altersvorsorge, die Immobiliendarlehenstilgung oder die Kinderausbildung genutzt werden. Wechseln die Arbeitnehmer ihre Arbeitsstelle oder machen sie sich selbstständig, solle das Konto weitergeführt werden können. Bei Arbeitslosigkeit könnte es ruhen oder als private Altersvorsorge weitergeführt werden, so die FDP. Gespart würde aus unversteuertem und nicht mit Sozialbeiträgen belastetem Einkommen. Die Förderung wäre gemeinsam mit der betrieblichen Altersvorsorge auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in die allgemeine Rentenversicherung beschränkt, das sind in diesem Jahr 2.544 Euro. Auszahlungen sollten erst zulässig sein, wenn der Sparer das 60. Lebensjahr erreicht hat. Schließlich wollen die Liberalen das Investmentgesetz um Anlagemöglichkeiten erweitern, damit Arbeitnehmer auch über Investmentfonds Beteiligungen an nichtbörsennotierten Unternehmen erwerben können.
Die Bündelung von betrieblicher Altersvorsorge und Mitarbeiterbeteiligung unter einem Dach werde die Transparenz und die Flexibilität des Vorsorgesparens steigern und neue Anreize schaffen, hofft die FDP. Das Konzept verursache keine zusätzlichen Mindereinnahmen für den Staat oder die Sozialversicherungssysteme, da es sich in das bestehende System der betrieblichen Altersvorsorge integriere.
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(ab 01.04.2008 )
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