hib-Meldung
175/2008
Datum: 16.06.2008
heute im Bundestag - 16.06.2008
Doppelbesteuerung mit Algerien vermeiden
16/9561) vorgelegt. Durch das Abkommen
verzichte die Bundesrepublik in gewissem Umfang auf Steuern,
heißt es darin. Andererseits müsse Deutschland bisher
gewährte Anrechnungen algerischer Steuern nicht mehr oder
nicht mehr in der bisherigen Höhe zulassen, weil Algerien
ebenfalls auf Quellensteuer verzichte. In einigen Punkten gebe es
daher Steuermindereinnahmen, in anderen Steuermehreinnahmen, die
jedoch nicht bezifferbar seien, so die Regierung. Nennenswerte
Änderungen des Steueraufkommens von Bund, Ländern und
Gemeinden erwartet die Regierung durch das Abkommen nicht.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu
ihrem Abkommen mit Algerien vom 12. November 2007 zur Vermeidung
von Doppelbesteuerung und Steuerhinterziehung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_175/03