Prämie als Anreiz zur Weiterbildung
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 17.900 Euro (Ledige) und 35.800 Euro (Ehepaare) eine Prämie in Höhe von maximal 154 Euro zahlen, damit sie in die eigene berufliche Weiterbildung investieren können. Voraussetzung ist, dass mindestens die gleiche Summe aus eigener Tasche aufgebracht wird, um damit die Kursgebühren zu bezahlen. Darauf zielt der Regierungsentwurf zur Änderung des fünften Vermögensbildungsgesetzes ( 16/9560) ab. Um den Eigenanteil finanzieren zu können, sollen die Arbeitnehmer künftig auch auf Guthaben aus angesparten vermögenswirksamen Leistungen zurückgreifen können, selbst dann, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die staatliche Zulage würde auch in diesen Fällen gezahlt werden.
Die Regierung weist darauf hin, dass Ausgaben für die berufliche Weiterbildung bereits jetzt steuerlich geltend gemacht werden könnten. Von dieser Regelung profitierten aber nur Personen, die entsprechend viel Einkommensteuer zahlen, deren steuerlich abziehbare Aufwendungen über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro liegen und die die Weiterbildung privat vorfinanzieren können. Die Prämie solle dem Personenkreis, der von der steuerlichen Regelung nicht profitiert, einen Anreiz zur individuellen beruflichen Weiterbildung bieten. Bei Ehepaaren solle damit auch eine Weiterbildung zur Berufsrückkehr nach einer Erziehungszeit finanziert werden können. Die Regierung will erreichen, dass die Weiterbildungsprämie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert werden kann. Sie solle "im Rahmen der verfügbaren Mittel" gezahlt werden, sodass es keinen Rechtsanspruch auf die Prämie gebe.
Darüber hinaus plant die Regierung den Angaben zufolge, unabhängig von der Höhe des Einkommens Weiterbildungsdarlehen zu vergeben. In deren Genuss sollen auch Personen mit höherem Einkommen gelangen können. Damit könnten teurere Weiterbildungen finanziert werden. Das Weiterbildungsdarlehen soll nach den Vorstellungen der Regierung wie ein Studienkredit von einer öffentlichen-rechtlichen Bank angeboten werden.
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(ab 01.04.2008 )
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