Petitionsausschuss/
Berlin: (hib/KRO) Für einen Besseren Schutz vor Fluglärm
im Umland des Flughafens Düsseldorf hat sich der
Petitionsausschuss eingesetzt und am Mittwochmorgen die
zugrundeliegende Eingabe mehrheitlich dem Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung "als Material"
überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur
Kenntnis" gegeben. Der Petent beklagt sich vor allem darüber,
dass es nahe des Flughafens Dusseldorf zu erheblichen
Lärmbelästigungen kommt. Er forderte eine konsequente
Umsetzung des Fluglärmgesetzes ohne Ausnahmen. Bei der vom
Petitionsausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung
erklärte die Regierung, dass durch das Anfang Juni 2007
neugefasste Fluglärmgesetz der passive Lärmschutz an
Flughäfen verbessert worden sei. Das novellierte Gesetz sehe
unter anderem die Einführung einer Nacht-Schutzzone mit
anspruchsvollen Grenzwerten und baulichen Lärmschutz für
Schlafräume sowie eine Entschädigungsregelung für
den Außenwohnbereich beim Neu- und Ausbau von Flughäfen
und für Fluglärmmissionen vor. Dieses Gesetz sei aber
nicht in der Lage, das Fluglärmproblem vollständig zu
lösen, da für den Lärmschutz auch die Flugrouten,
die Flughöhe und Betriebsbeschränkungen (Nachflugverbot)
entscheidend seien. Dieses werde durch das Luftverkehrsgesetz
geregelt. Die Mitglieder des Ausschusses hielten die Petition
deshalb für geeignet, dass die Eingabe bei künftigen
Gesetzinitiativen in diesem Bereich berücksichtigt werden
soll. Im Übrigen wurde die Petition abgeschlossen.
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