Strengere Regeln beim Export von organischem Material
Berlin: (hib/HLE) Einem Lagerbetrieb, der Tiermehl gegen die Vorschriften der EU nach Malaysia exportiert hatte, ist die Zulassung entzogen worden. Wie die Bundesregierung in einer Antwort ( 16/10115) auf eine Kleine Anfrage ( 16/10058) der Linksfraktion mitteilte, wurde bei der EU inzwischen auf eine Änderung von Vorschriften gedrungen. So sollen in Zukunft organische Düngemittel, die aus eiweißhaltigem Material gewonnen wurden, nur verwendet werden dürfen, wenn sie mit einem Bestandteil gemischt werden, der den Einsatz als Futtermittel ausschließt. Der Betrieb hatte Tiermehl von kranken und verendeten Rindern, das wegen der BSE-Seuchengefahr nicht hätte ausgeführt werden dürfen, als Düngemittel deklariert und exportiert. Die EU-Kommission habe die deutschen Vorschläge inzwischen aufgegriffen und dem Europäischen Parlament und dem Rat zugeleitet. Weitere Informationen über illegale Tiermehlexporte gebe es nicht, so die Regierung.
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