Personenbeförderung in Arbeitsprogramm der Arbeitsschutzstrategie
Berlin: (hib/FAL) Die Bundesregierung wird die Personenbeförderung im öffentlichen Nahverkehr zum Gegenstand eines Arbeitsprogramms im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie machen. Damit soll unter anderem die Belastung von Busfahrern reduziert werden. Wie aus einer Antwort ( 16/10400) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage ( 16/10213) der Fraktion Die Grünen hervorgeht, solle so zukünftig die psychomentalen Belastungsfaktoren und das Risiko einer Muskel-Skelett-Erkrankung für Busfahrer verringert werden. Grundsätzlich sei der Arbeitgeber verpflichtet die Gefährdungssituation im Betrieb zu beurteilen und auf dieser Grundlage die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Dazu gehöre auch der Schutz vor schädlichen Lärmeinwirkungen von Kindern und Kindergartenkindern in Schulbussen. Die Fraktion Die Grünen hatte in ihrer Anfrage "Sichere Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern" unter anderem das Problem von überfüllten Schulbussen und dem daraus entstehenden Stress von Busfahrern thematisiert.
Darüber hinaus ist der Antwort zu entnehmen. dass die Bundesregierung im Jahr 2004 durch verschiedene Maßnahmen, wie Sanktionsverschärfung bei Geschwindigkeitsverstößen sowie Bußgelderhöhung bei erheblichen Mängeln am Fahrzeug, einen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheitsanforderungen im Busverkehr geleistet habe. Die Bundesregierung weist jedoch darauf hin, dass grundsätzlich für die konkrete Organisation, Ausgestaltung und Finanzierung der Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern die Länder zuständig seien.
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(ab 01.04.2008 )
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