"Saubere Kapitalübertragung" zum Erhalt des ERP-Vermögens gefordert
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll bis zur nächsten Sitzung des Unterausschusses ERP-Wirtschaftspläne des Wirtschaftsausschusses in der zweiten Novemberwoche eine schriftliche Vereinbarung über eine Einigung zwischen Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium auf eine "saubere Kapitalübertragung" zum Ausgleich möglicher Substanzverluste des ERP-Sondervermögens vorlegen. Dies beschloss der Unterausschuss am Dienstagmorgen einstimmig. Das ERP-Sondervermögen (European Recovery Program) als Wirtschaftsförderinstrument des Bundes geht auf die Marshallplan-Hilfen zum Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg zurück und war durch eine Neuordnung im vergangenen Jahr in die Obhut der KfW-Bankengruppe übertragen worden. Ziel des Unterausschusses ist es, dass die Zusage, der Substanzerhalt des ERP-Vermögens werde durch die Neuordnung nicht beeinträchtigt, eingehalten wird, vor allem vor dem Hintergrund des Engagements der KfW bei der angeschlagenen Düsseldorfer Mittelstandsbank IKB. Gegenstand der Beratungen waren konkret die Auswirkungen des Verkaufs der IKB-Bank an den US-Finanzinvestor Lone Star und der Vorgänge um die insolvente Investmentbank Lehman Brothers auf das ERP-Sondervermögen.
Die Bundesregierung berichtete, dass sich der Substanzerhalt auf ein Volumen von 590 Millionen Euro plus Inflationsausgleich beziehe. Sie wies auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums an den KfW-Vorstandsvorsitzenden Ulrich Schröder hin, eine Umbuchung in Höhe von 300 Millionen Euro zugunsten des ERP-Vermögens vorzunehmen, um dessen Fördervolumen "ungeschmälert" sicherzustellen. Die Regierung räumte ein, dass es sich dabei um ein Darlehen handele, das zurückgebucht werden solle, sobald das ERP-Vermögen wieder Erträge erziele. 459 Millionen Euro der 590 Millionen Euro seien "völlig unabhängig von der Bilanzierung und der Gewinnentwicklung der KfW", so die Regierung. Aus Sicht der KfW wäre diese Situation auch eingetreten, wenn es im vergangenen Jahr die Neuordnung des ERP-Vermögens nicht gegeben hätte. Der KfW-Sprecher sagte, er gehe davon aus, dass die Gesamtförderfähigkeit auf dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre beibehalten werden könne.
Der Vertreter des Bundesrechnungshofes teilte mit, dass die Förderfähigkeit des ERP-Vermögens mit fester Verzinsung sichergestellt sei, in der Frage des Substanzerhalts jedoch 130 Millionen Euro fehlten. Dass nun 300 Millionen Euro bereitgestellt würden, stelle noch keine "Substanzstärkung" dar, sondern sei lediglich ein Liquiditätszufluss. Die Alternative zu dem Darlehen sei eine "tatsächliche Kapitalübertragung" zum Ausgleich von Substanzverlusten. Der Wille des Gesetzgebers ist es aus Sicht des Rechnungshofes, das Kapital an das ERP-Sondervermögen zu übertragen und es dort zu belassen. Dieser Sichtweise schloss sich der Unterausschuss unter Vorsitz von Hans Michelbach (CSU) einhellig an. Der Unterausschuss verstehe sich als "Lordsiegelbewahrer" des ERP-Sondervermögens, so Michelbach, und die geforderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Ministerien sei Voraussetzung, damit der Unterausschuss den ERP-Wirtschaftplan für das Jahr 2009 beraten könne.
Vorwürfe an die Regierung erhoben vor allem Bündnis 90/Die Grünen, die von "Beschwichtigungsrhetorik" und einem "Desaster" sprachen, das bis heute nicht beendet sei. Das Parlament werde nicht angemessen informiert, die Regierung diskutiere über Bedingungen, die dem Unterausschuss nicht vorlägen. Von Unionsseite hieß es, man akzeptiere keine "Luftbuchung". Ein Darlehen zum Substanzerhalt sei nicht akzeptabel, es müsse ein "echter Substanzerhalt" sein. Politische Voraussetzung für die ERP-Neuordnung sei gewesen, dass sich die Bedingungen für das Sondervermögen durch die Übertragung auf die KfW nicht verschlechtern dürften. Die SPD nahm das Bundesfinanzministerium in Schutz. Es habe das unternommen, was notwendig gewesen und vorher zugesagt worden sei.
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