Berichtigung:
Berlin: (hib/VOM) In der Meldung über die öffentliche Anhörung des Wirtschaftsausschusses zur Reform des Vergaberechts in hib-Nr. 278 vom 14. Oktober ist eine Aussage des Sachverständigen Hermann Summa, Richter am Oberlandesgericht Koblenz, sinnentstellend wiedergegeben worden. Richtig muss es heißen, dass ein Bieter, der nicht gewährleisten kann, einen gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen, wegen "Unzuverlässigkeit" vom Verfahren ausgeschlossen werden könnte.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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