Verschlusssachen: Geheimhaltungsinteresse und Informationsfreiheit abwägen
Berlin: (hib/MEN) Der überwiegende Anteil der jährlich als Verschlusssache (VS) eingestuften Akten in den Bundesministerien ist mit dem Geheimhaltungsgrad "Nur für den Dienstgebrauch" versehen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/11354) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11079) hervor, die sich mit einer Reihe von Einzelfragen der Freigabe von Akten durch die Bundesregierung beschäftigt. Bei höher eingestuften VS werde in der Regel "Vertraulich" gesetzt. Der Anteil von VS, die als "Geheim" oder "Streng geheim" eingestuft werden, sei gering bzw. verschwindend gering. Dieser Verschlusssachengrad werde nach der aktuell geltenden Verschlusssachenanweisung nicht nach einer einheitlichen Frist aufgehoben, schreibt die Regierung weiter. Den Interessen von Wissenschaft und Öffentlichkeit trage die Regierung angemessen Rechnung, indem bei Anträgen auf Informationszugang einzelne Vorgänge geprüft und - so weit möglich - zur Verfügung gestellt würden. Hierbei müssten stets Geheimhaltungsinteresse und Informationsfreiheit abgewogen werden. Als Hinderungsgründe kommen laut Bundesregierung die Gefährdung von Ermittlungsverfahren oder der Quellenschutz in Betracht. Seit Beginn der 16. Wahlperiode wurden 19 Anträge auf Einsichtnahme gestellt, bei denen es um Akten ging, die älter als 30 Jahre sind.
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