Im Bundestag notiert: Speicherung in der Antiterrordatei
Berlin: (hib/MEN) Die bloße Teilnahme an einer Demonstration erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Speicherung in der Antiterrordatei (ATD). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/11140) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10970) hervor. Im Antiterrordateigesetz gebe es keine Kriterien oder Begriffe wie "Demonstrant". In der ATD erfasst seien Mitglieder oder Unterstützer terroristischer Vereinigungen sowie gewaltbereite oder gewaltgeneigte Extremisten, heißt es weiter.
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(ab 01.04.2008 )
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