Bundestagspräsident Lammert und Bundeskanzlerin Merkel unterzeichnen Vereinbarung zur Zusammenarbeit von Parlament und Regierung in EU - Angelegenheiten
Bundestagspräsident NorbertLammert und Bundeskanzlerin Angela Merkel haben heute die Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung zur Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union unterzeichnet. Der Bundestag wird künftig früher auf die Planungen der Europäischen Kommission Einfluss nehmen können. Die Vereinbarung präzisiert, dass die Bundesregierung den Bundestag frühzeitig, fortlaufend und in der Regel schriftlich über alle Vorhaben der EU-Kommission unterrichtet. Lammert bezeichnete das Vertragswerk im Rahmen einer Zeremonie im Reichstagsgebäude als „überfällige Bereinigung“. Der Bundesrat besitzt seit 1993 weitergehende Informationsrechte als der Bundestag.
Gleichzeitig sprach sich Lammert erneut dafür aus, dass Deutsch als dritte Arbeitssprache in der Europäischen Kommission praktiziert wird. In einem Brief an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament hatte der Bundestagspräsident gefordert, dass sämtliche Texte aus Brüssel auch in Deutsch vorgelegt werden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 1 - Referat Presse - Rundfunk - FernsehenDorotheenstraße 100, 11011 Berlin
Tel.: (030) 227-37171, Fax: (030) 227-36192