Verkehr und Bauwesen. Die FDP fordert die Bundesregierung in einem Antrag ( 15/2581) auf, eine nationale Küstenwache als neue selbständige Bundesoberbehörde zu schaffen. Die Erfahrungen der letzten Monate hätten gezeigt, dass der Schritt, den die Regierung mit der Schaffung des Haveriekommandos gegangen ist, nicht ausreiche. Trotz aller gegenteiligen Versicherungen sei das Haveriekommando nach wie vor auf den guten Willen aller Beteiligten angewiesen. Gesetzliche Bestimmungen über die Kompetenzen des Haveriekommandos und Regelungen zu Haftungsfragen seien nicht getroffen worden. Die Schaffung einer nationalen Küstenwache biete die Chance, effizienten Küstenschutz zu betreiben, bei dem es im Unglücksfall nicht erst lange Koordinierungsschwierigkeiten gibt, begründen die Liberalen ihre Initiative.
Die Einrichtung einer nationale Küstenwache solle schrittweise realisiert werden. Dabei sollen nach dem Willen der FDP in einem ersten Schritt das Haveriekommando und der Koordinierungsverbund Küstenwache in der neuen Küstenwache mit einem zentralen Lagezentrum aufgehen. Sachlich solle die neue Küstenwache für den gesamten Bereich der Erforschung und Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowie für die Abwehr externer Gefahren für den Seeverkehr und die Umwelt zuständig sein. In weiteren Schritten sollten auch Verhandlungen mit den Ländern aufgenommen werden, um die Wasserschutzpolizeien der Länder und die Hafenanlagen einzubeziehen. Bei allen Maßnahmen sei zu gewährleisten, dass eine nationale Küstenwache ohne Probleme in eine gegebenenfalls später folgende europäische Küstenwache integriert werden kann, heißt es weiter.
Der Bundestag hat den Antrag am 4. März zur Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen.