Das verabschiedete nationale Gesetz zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämienregelung sieht die Entkopplung der Direktzahlungen in Deutschland in vollem Umfang bereits zum 1. Januar 2005 vor. Dabei soll eine einheitliche Betriebsprämienregelung umgesetzt werden, die eine regionale Durchführung auf Basis eines Kombinationsmodells mit betriebsindividuellen und flächenbezogenen Referenzbeträgen für die Zahlungsansprüche vorsieht. Diese sollen im Zeitablauf zu regional einheitlichen Zahlungsansprüchen angepasst werden. Weitere Eckpunkte der Reform sind die Stärkung des ländlichen Raums durch die so genannte Modulation sowie die Bindung der Prämienzahlung an Standards in den Bereichen Umwelt- und Tierschutz sowie Lebensmittelsicherheit (Cross-Compliance).
Entschließungsanträge der CDU/CSU ( 15/2586) und der FDP ( 15/2587) zu dem Gesetzentwurf lehnte der Bundestag ab. Die Union hatte in ihrer Entschließung vorgeschlagen, Änderungen beim Modell der Prämiengewährung vorzunehmen. So sollten die Milchprämie bis 2013 zu 100 Prozent betriebsindividuell zugewiesen, die übrigen Direktzahlungen ab 2005 zu 35 Prozent in einen einheitlichen Sockelbetrag für alle Acker- und Grünflächen überführt und 65 Prozent der Direktzahlungen außer der Milchprämie ab 2005 betriebsindividuell gewährt werden. Die FDP hatte in ihrer Entschließung zur Vermeidung von Strukturbrüchen unter anderem verlangt, bei der Milchvieh- und Tierhaltung nicht bereits 2007, sondern erst 2010 mit dem Abschmelzen der entkoppelten Brtriebsprämie zu beginnen und die Anpassung dann in vier gleichen Schritten bis 2013 vorzunehmen. Im Ausschuss hatte die CDU/CSU die Eile kritisiert, mit der der Gesetzentwurf von der Koalition durch das Parlament "gepeitscht" werde. Insbesondere bei der Entkopplung der Milch- und Tierprämien sei ein längerer Umstellungsprozess notwendig, damit den Landwirten längere Fristen zur Anpassung bleiben.
Die FDP rügte die aus ihrer Sicht unklare Haltung der Union bei der Frage, ob sie den mit der Reform verbundenen Paradigmenwechsel grundsätzlich unterstützt oder nicht. Die CDU/CSU müsse für sich klären, ob sie für mehr marktwirtschaftliche Ansätze und mehr unternehmerische Freiheit für die Landwirte eintrete. Grundsätzliche Meinungsunterschiede zum Regierungsentwurf bestünden bei der Umsetzung der Cross-Compliance-Regelung, die aus Sicht der FDP eins zu eins in nationales Recht umgesetzt werden sollte, und bei den Milch- und Tierprämien.
Nach Auffassung der Sozialdemokraten ist es der Bundesregierung mit den Luxemburger Beschlüssen des EU-Agrarrates in einer vorher nicht für möglich gehaltenen Weise gelungen, die Agrarwende auch auf europäischer Ebene zu verankern. Der von der Union bemängelte enge Beratungsrahmen für den Gesetzentwurf sei "pure Heuchelei", da die CDU/CSU keinerlei Interesse an einer inhaltlichen Beratung von Dissenspunkten gezeigt habe, sondern von vornherein die Anrufung des Vermittlungsausschusses angestrebt habe. Darüber hinaus warf die SPD der Union vor, keine einheitliche Position in der Frage der Umsetzung der EU-Agrarreform gefunden zu haben. "Sie wissen nicht, was sie wollen, aber das mit ganzer Kraft", fassten die Sozialdemokraten ihre Kritik zusammen. Bündnis 90/Die Grünen wiesen darauf hin, die Koalition habe der Opposition angeboten, über eine Verschiebung der Entkopplung bei der Milch um ein bis zwei Jahre zu reden. Ein Hinauszögern bis zum Jahr 2013 sei aber nicht hinnehmbar, zumal der Anpassungsprozess die Milchbauern dann umso härter treffen würde. pot