Inneres. Die automatische Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen durch den Bundesgrenzschutz (BGS) fordert die CDU/CSU-Fraktion mit einem Antrag ( 15/3713). Sie verweist darauf, grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, unerlaubte Grenzübertritte und steigende Zahlen der zur Fahndung ausgeschriebenen Kraftfahrzeuge und Kennzeichen stellten eine Herausforderung für die innere Sicherheit dar.
Die automatisierte Erfassung (Scanning) ermögliche im fließenden Verkehr eine schnelle und kostengünstige Fahndung. Das Scanning von Kennzeichen könne dabei unter anderem verhindern, zur Fahndung ausgeschriebene Fahrzeuge oder Kennzeichen unbemerkt ins Ausland zu bringen oder solche Fahrzeuge und Kennzeichen für sogenannte Anschlussstraftaten zu nutzen. Da beim Scanning ausschließlich zur Fahndung ausgeschriebene Kennzeichen angezeigt würden, finde eine zielgenaue Sachfahndung mit sehr geringer Eingriffsintensität statt. Zudem könnten die aufwendigeren Kontrollen einer direkten Identitätsfeststellung, die auch Unbeteiligte behindere, reduziert werden.
Schließlich sei die vorgeschlagene Technologie in anderen europäischen Staaten sowie in Modellversuchen und Pilotprojekten verschiedener Bundesländer erfolgreich angewendet worden und habe gute Fahndungsergebnisse geliefert. Beim Beschluss für einen Einsatz sei aber sicherzustellen, dass dem BGS hinreichende technische und personelle Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden.
Bei dem Verfahren sei zu gewährleisten, dass Kennzeichen, zu denen keine Anmerkung im Fahndungsregister vorliegt, entsprechend den Vorgaben des Datenschutzes sofort unwiederbringlich gelöscht werden. Ein Jahr nach Beginn soll das Kennzeichen-Scanning ausgewertet und die Ergebnisse dem Parlament übermittelt werden.