Recht. Der Bundestag hat am 29. Oktober den Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts ( 15/3445) mit großer Mehrheit angenommen. Dafür stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dagegen die CDU/CSU. Ein Gesetzentwurf der FDP zum Thema ( 15/2477) wurde dagegen abgelehnt. Der Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung ( 15/4052) vorgelegt. Das verabschiedete Gesetz sieht unter anderem eine Übernahme des ehelichen Güterrechts, eine weitgehende Angleichung des Unterhaltsrechts sowie die Zulassung der Stiefkindadoption vor. Weiterhin möchte die Regierungskoalition den Versorgungsausgleich einführen und die Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung einbeziehen.
Die SPD erklärte im Ausschuss am 27. Oktober, der Entwurf sei die "logische Konsequenz" aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2002. Das Gericht habe den Weg dafür frei gemacht, dass "künstliche Unterschiede" jetzt angeglichen werden könnten. Die Anhörung des Ausschusses habe keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken aufgeworfen. Für die Sozialdemokraten stehe das Wohl des Kindes im Vordergrund. Bündnis 90/Die Grünen wiesen darauf hin, das Gericht habe die Politik ermutigt, die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe gleichzustellen. Dagegen hielt die Union die vorgesehene Stiefkindadoption für einen "ersten Einstieg" in Adoption schlechthin. Es sei "mehr als fraglich", ob die gewachsene Eltern-Kind-Beziehung nicht durch die vorgesehenen Regelungen zerstört würde.
Die FDP fand, dass ihr Gesetzentwurf ( 15/2477), der unter anderem ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht vorsieht, besser Rechte und Pflichten miteinander in Einklang bringt. Da der Koalitionsentwurf aber ein Schritt in die richtige Richtung sei, stimme sie ihm zu. Die Koalition bedauerte wiederum, dass die FDP den eigenen Antrag zur Abstimmung stellte. Die Koalition arbeite an weiteren Schritten zur Gleichstellung homosexueller Paare. Dann hätte der Antrag der Liberalen in einer gemeinsamen Initiative eingearbeitet werden können. bob