Finanzen. Mit der Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und gegen das Votum von CDU/CSU und FDP hat der Bundestag am 28. Oktober den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften ( 15/3677, 15/3789, 15/3922) in modifizierter Fassung angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 15/4050) vom Vortag. Durch das Gesetz werden 18 Steuergesetze und zwei Verordnungen geändert. Der Finanzausschuss hatte in den Entwurf aufgenommen, dass Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften für drei Jahre von der Grunderwerbssteuer für Grundstücke in den neuen Ländern befreit werden, um so wirtschaftlich sinnvolle Fusionen zu ermöglichen. Diese waren bislang nicht zustande gekommen, weil die bei Fusionen fällige Grunderwerbssteuer die häufig unterkapitalisierten Unternehmen in Finanznöte gebracht hätte.
Durch das Gesetz werden darüber hinaus Hemmnisse beseitigt, die dem Funktionieren des EU-Binnenmarktes aufgrund der steuerlichen Vorschriften für Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten entgegenstehen. Vor allem wird die Liste der Gesellschaften, für die die Richtlinie gilt, um bestimmte Rechtsformen erweitert, die Mindestbeteiligung schrittweise gesenkt und die Betriebsstätte einer Muttergesellschaft unter bestimmten Umständen in den Anwendungsbereich einbezogen. Für die Umsatzbesteuerung von Gas und Elektrizität wird der Leis-tungsort neu bestimmt. Geändert wird die Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach Paragraph 15a des Umsatzsteuergesetzes für Wirtschaftsgüter, die nur einmalig für die Erzielung von Umsätzen verwendet werden. Wieder eingeführt wird die vor Jahresfrist abgeschaffte Zwischengewinnbesteuerung mit der Begründung, derzeit sei nicht absehbar, wann die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Kapitalanlagen geregelt und die Besteuerung von Investmentanteilen mit der Direktanlage in Kapitalforderungen mit Stück-zinsberechnung gleichgestellt wird.
Im Ausschuss hatte die Koalition hervorgehoben, dass man den Änderungswünschen des Bundesrates in erheblichem Umfang nachgekommen sei. Bedauert wurde, dass über die vorgesehenen Veränderungen beim Steuerberatungsrecht nur in einem Teilbereich Übereinstimmung erzielt worden sei. Das Berufsrecht solle jedoch auf der Basis des Berichts einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe im nächsten Jahr überarbeitet werden.
Die Union wertete positiv, dass es in der Frage der Grunderwerbssteuerbefreiung für Wohnungsgesellschaften im Osten und der Mineralölsteuervergütung für den Unterglasanbau Übereinstimmung gegeben habe. Die Wiedereinführung der Zwischengewinnbesteuerung, die Änderungen bei der Gewerbesteuer und auch die Festschreibung der körperschaftssteuerlichen Behandlung von Mehrabführungen als Gewinnausschüttung seien aber zu kritisieren. Die FDP lehnte das Gesetz grundsätzlich ab. Die von der Koalition kurzfristig eingebrachten Änderungsanträge seien vielfach nicht Teil der öffentlichen Expertenanhörung gewesen. Der Ausschuss hatte einen FDP-Antrag mit Koalitionsmehrheit abgewiesen, den Gesetzentwurf komplett abzulehnen.
Die Auswirkungen des Gesetzes werden nach Darstellung der Regierung zu jährlichen Mehreinnahmen von 910 Millionen Euro führen. vom