Wirtschaft und Arbeit. Der Bundesrat will es den Ländern ermöglichen, eigene Regelungen über den Ladenschluss zu treffen. Wie aus seinem Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluss ( 15/4116) hervorgeht, sei eine bundesstaatliche Regelung nicht erforderlich, um den deutschen Wirtschaftsraum funktionsfähig zu halten und eine Rechtszersplitterung zu vermeiden. Nur über eine Neukonzeption des Ladenschlussrechts durch die Länder könnten die Interessen des Handels und der Beschäftigten, der Konsumenten und des Sonn- und Feiertagsschutzes besser abgewogen werden, heißt es.
Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme auf einen Verfassungsgerichtsbeschluss hin, wonach das Ladenschlussgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Das Gericht habe aber entschieden, dass eine bundeseinheitliche Regelung nicht nötig sei. Wenn der Gesetzgeber eine Neukonzeption für erforderlich halte, müsse er das Gesetzgebungsrecht an die Länder übertragen. Die Regierung hält die Föderalismuskommission für geeignet, hier eine Entscheidung zu treffen. Den Beratungen und Beschlüssen der Kommission sollte daher nicht vorgegriffen werden. vom