Umwelt. Die Bundesregierung will das Protokoll vom 21. Mai 2003 über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (SEA-Protokoll) in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 16/341) vorgelegt. Durch das Protokoll werden die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, eine strategische Umweltprüfung vorzunehmen, wenn bestimmte staatliche Pläne und Programme zu grenzüberschreitenden Auswirkungen auf die Umwelt führen. Die Behörden und die Öffentlichkeit des eigenen Staates und anderer möglicherweise betroffener Vertragsstaaten seien dabei zu beteiligen. Bis Ende 2003 hatten 36 europäische Staaten sowie die EU das Protokoll unterzeichnet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass umweltbezogene, aber auch gesundheitsbezogene Erwägungen bei Plänen und Programmen berücksichtigt und klare und effektive Verfahren für die strategische Umweltprüfung geschaffen werden. Nach Angaben der Regierung wird das Protokoll nicht zu höheren Kosten für die Wirtschaft führen. Die Anforderungen beträfen nur behördliche Planungen und seien durch das geltende deutsche Recht sowie europäische Vorgaben bereits vorgeschrieben, heißt es.