Recht. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, der CDU-Abgeordnete Andreas Schmidt, hat dafür plädiert, es dürfe kein Verwertungsverbot von unter Folter erlangten Aussagen inhaftierter Verdächtiger in einem anderen Land geben, wenn dadurch ein unmittelbar bevorstehender Terroranschlag noch verhindert werden könne. Ob die Aussage unter Folter zustande gekommen sei, sei zu prüfen, erklärte Schmidt am 18. Januar im Ausschuss.
Zustimmung erhielt Schmidt aus der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss. In der Diskussion müsse unterschieden werden, dass es ein klares Verwertungsverbot im Strafprozess gebe. Zur Gefahrenabwehr sei dies aber unter Umständen nicht der Fall.
Auch aus den Reihen der SPD wurde gefragt, was man mache, wenn man die Information erhielte, "in einer halben Stunde geht eine Bombe hoch". Dann sei eine "rechtsphilosophische Diskussion" fehl am Platze.
Das Bundesjustizministerium hatte eingangs der Diskussion zur Verwertung von unter Folter erlangten Erkenntnissen gesagt, die UN-Anti-Folterkonvention sei für Deutschland "geltendes Recht". Es gebe ein Verwertungsverbot im Prozess für alle Maßnahmen, die in die Menschenwürde eingreifen.
FDP und Bündnis 90/Die Grünen hatten darauf hingewiesen, dass Beamte des Bundeskriminalamtes unter Umständen davon wüssten, dass Folter - wie im Fall des Deutsch-Syrers Mohammed Haidar Zammar - stattgefunden habe. Die beiden Fraktionen problematisierten, ob der Beamte vor einer Vernehmung den Foterverdacht aufklären müsse.