Arbeit und Soziales. Die Bundesregierung will ihren Rentenversicherungsbericht 2005 zusammen mit dem Gutachten des Sozialbeirats Ende Februar oder Anfang März vorlegen. Dies gab sie am 18. Januar im Ausschuss für Arbeit und Soziales bekannt. Ursprünglich hätte er am 30. November des letzten Jahres vorgelegt werden müssen.
Auf Fragen aus dem Ausschuss, weshalb es zu dieser Verzögerung gekommen sei, teilte die Regierung mit, der Bericht solle eine realistische Einschätzung der künftigen Entwicklung geben, um gesetzgeberisch vorgehen zu können. Die Regierung erinnerte daran, dass sich der Bundestag im vergangenen Jahr erst am 18. Oktober konstituiert hat und der Koalitionsvertrag am 18. November unterzeichnet worden sei. Die damalige Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherheit, Ulla Schmidt (SPD), habe in Schreiben an den Bundestagspräsidenten und den Präsidenten des Bundesrates die verspätete Zuleitung des Berichts begründet.
Bis zur Vorlage des Berichts sollen noch der Kabinettsbeschluss über den Haushalt 2006 und die mittelfristige Finanzplanung abgewartet werden. Würde man dies nicht tun, so die Regierung, wäre mit dem Bericht eine unvollständige Datenlage präsentiert worden, die schnell Makulatur gewesen wäre. FDP und Bündnis 90/Die Grünen hielten dieses Vorgehen der Regierung insgesamt für "suboptimal". Dagegen argumentierte die CDU/CSU, der Vorgang tauge nicht für eine "grundsätzliche Debatte".