Recht. Die Bundesregierung soll das Verhältnis von Rechten und Pflichten eingetragener Lebenspartner "ausgewogen" gestalten. Dazu seien Änderungen vor allem im Einkommen- und Erbschaftssteuerrecht, im Adoptionsrecht und im Beamtenrecht notwendig, heißt es in einem Antrag der FDP ( 16/565). Für Lebenspartnerschaften gälten dieselben Unterhaltsvorschriften wie für Ehen. Die Unterhaltsverpflichtungen der Lebenspartner untereinander fänden einkommensteuerrechtlich jedoch keinerlei Entsprechung. Der Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit werde damit nicht angewendet. Auch der Freibetrag für Ehepartner im Erbschaftssteuerrecht gelte nicht für Lebenspartner. Zudem weisen die Liberalen darauf hin, dass eingetragenen Lebenspartnern, die verbeamtet sind, wesentliche Rechte aus dem Bundesbesoldungs- und dem Beamtenversorgungsrecht nicht zuständen. Es müssten aber alle Lebensgemeinschaften, in denen die Partner füreinander Verantwortung übernehmen, vom Staat unterstützt werden. Der Gesetzgeber könne nicht länger die Augen davor verschließen, dass mittlerweile weit über 10.000 gleichgeschlechtliche Paare im Familienstand einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Situation gleichgeschlechtlicher Paare verbessern. Eingetragenen Lebenspartnerschaften soll das gemeinschaftliche Adoptionsrecht ermöglicht werden. Die Bundesregierung müsse dafür "in geeigneter Weise" Sorge tragen, fordern die Bündnisgrünen in einem Antrag ( 16/497). Es gebe keinen sachlichen Grund, gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Adoption pauschal zu verweigern. Nach der Anfang vorigen Jahres geschaffenen Möglichkeit, leibliche Kinder innerhalb der Lebenspartnerschaft als Stiefkinder zu adoptieren, sei nun ein zweiter Schritt erforderlich.
Daneben müsse die Regierung "kurzfristig" einen Gesetzentwurf vorlegen, der die rechtliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe vollendet. Derzeit sei es so, dass die eingetragenen Lebenspartner zivilrechtlich im selben Umfang wie Eheleute füreinander einstehen müssten, im Steuerrecht dagegen immer noch wie Fremde behandelt würden. Auch das Beamtenrecht sei noch nicht vollständig an das Lebenspartnerschaftsrecht angepasst worden. Das betreffe insbesondere den Familienzuschlag, die Hinterbliebenenpension und die Beihilfe, so die Fraktion. Auch solle eine bundeseinheitliche Behördenzuständigkeit für die Begründung der Lebenspartnerschaft beim Standesamt festgelegt werden.